Zeittafel zur Geschichte Badens

Meilensteine der badischen Geschichte

  • 1064 - 1207

    Markgrafschaft Verona / Baden

    1064 Bertold I von Zähringen, genannt der Bärtige (gestorben 1078), teilt seinen Besitz auf zwei Linien seines Hauses: Der Zähringer Hermann I., wird Markgraf von Verona, der Zähringer Bertold II wird Herzog von Schwaben. Mit dem Sohn des Städtegründers Bertold IV stirbt die Zähringer Linie aus.

    1112 Hermann II wird erstmals als „marchio de Baden“ benannt (= Markgraf von Baden). Er erbaut den Stammsitz Schloss Hohenbaden über Baden-Baden. Noch im 16. Jahrhundert greifen die Badener im Zweifel zum verbürgten Titel „Markgraf von Verona“.

    1207 Das badische Wappen entsteht: Goldenes Schild mit rotem Balken von links oben nach rechts unten.

  • 1535 - 1771

    Die Reformation und ihre Folgen

    1535 Nach mehreren Erbteilungen und Zusammenführungen findet eine Landesteilung in die Durlacher und die Baden-Badener Linie statt, die konfessionspolitische Folgen haben sollte:

    Baden-Durlach wird lutherisch, später auch calvinistisch;

    Baden-Baden bleibt überwiegend katholisch; Markgraf Wilhelm beauftragt Jesuiten und Kapuzinern mit der Rekatholisierung der Stadt und des Landes;

    1715 gründet der Durlacher Markgraf Schloss und Stadt Karlsruhe.

    1771 stirbt die katholische Linie aus; Baden-Baden fällt unter das Regiment von Baden-Durchlach, behält aber erbvertraglich seinen status confessionis. Alleiniger Markgraf ist nun Karl Friedrich, der

    im Geist der Aufklärung zahlreiche fortschrittliche Reformen vornimmt.

    1535 - 1771

  • 1803 - 1813

    Die französische Revolution und Napoleon

    1803 Markgraf Karl Friedrich tritt unter dem Einfluss des Grafen von Reitzenstein so wie andere süddeutsche Fürsten aus dem Reichsverband aus und nimmt die Partei Napoleons.

    1806-1813 Er erwirbt er die Mitgliedschaft im Rheinbund. Napoleon vergrößert das badische Territorium um das Fünffache (rechtsrheinische Kurpfalz, Ortenau, Breisgau). Das Haus Baden erwirbt für gutes Geld in Paris den Erbtitel „Großherzog“ mit der Anrede „königliche Hoheit“. (Für den Titel „König“, den die Herzöge von Württemberg und Bayern kaufen können, sind die badischen Gebiete zu schmal bemessen.

    1813 Russlandfeldzug mit Napoleon. Die vermeintlichen Wohltaten Napoleons müssen bitter bezahlt werden: 8000 badische Soldaten sind für Frankreichs Kriege zu stellen. Nach der Völkerschlacht von Leipzig und in Waterloo (1813) und dem Sieg der gegen Napoleon vereinigten Allianz ist das europäische Abenteuer Badens an der Seite Frankreichs beendet und beginnt die geduldige Reformarbeit im Inneren.

  • 1806

    Der Code Civil in den Rheinbundstaaten

    Als eher vorteilhaft, weil einem liberalen Rechtsstaat die Tore öffnend, gilt die Übernahme des Code civil als Bürgerliches Gesetzbuch in den Rheinbundstaaten. In Baden wird es durch Nikolaus Brauer übersetzt und im Blick auf die eigenen Verhältnisse, die teilweise noch feudalistische Züge aufwiesen, angepasst. Als „Badisches Landrecht“ bleibt es mit einigen Veränderungen das ganze Jahrhundert, also auch in nachfranzösischer Zeit, in Kraft und wird erst 1900 vom neuen reichsweit gültigen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst.

    1806

  • 1818

    Verfassung vom 22. Juli 1818: Geburtsurkunde des badischen Volkes

    Die Aufgabe, das Großherzogtum zusammen zu halten, verlangt Einheit-stiftende Institutionen und Maßnahmen. Dazu gehören die großherzogliche Familie in der Karlsruher Residenz, eine leistungsfähige Staatsverwaltung, ein modernes Zivilrecht (Code Civil, siehe oben), vor allem auch eine Verfassung, die den Badenern Freiheits- und Gleichheitsrechte und die Beteiligung an der Steuerbewilligung sichert. Nach längerem Zaudern ist Großherzog Carl bereit, die vom Karlsruher Finanzrat Nebenius nach dem Vorbild ausländischer Verfassungen entworfene Verfassungsurkunde mit Menschen-und Bürgerrechten zu unterschreiben (22. Juli 1818).  Zweckmäßigkeitsgründe bestimmten sein Handeln: 1. eine Verfassung entsprach der Forderung des Art. 13 der Bundesakte, wonach in den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes eine „ständische Verfassung“ stattfinde,  2. er brauchte die Zustimmung vor allem  der finanzstarken Städte zu Steuereinnahmen, 3. die kleineren und größeren Untertanschaften zwischen Main und Bodensee, aus denen das Großherzogtum zusammengestückelt war, forderte – um nicht zu zerbrechen – eine zur Mitbestimmung berufene Staatsbürgerschaft als Grundlage des badischen Volkes.

  • 1819 - 1848

    Das Ständehaus im Vormärz

    Der konservativen ersten Kammer steht die überwiegend liberale zweite Kammer des Ständehauses gegenüber. Indirekt gewählte Abgeordnete, vor allem aus badischen Städten, opponieren gegen Pressezensur, wie sie vom Frankfurter Bundesrat gefordert wird, und gegen repressive Maßnahmen der großherzoglichen Regierung. Damit gewinnt sie breite öffentliche Anerkennung. Ganz Deutschbland blickt auf das badische Ständehaus, „wo umjubelte Volksführer die Frage der Freiheit und der Einheit zum ersten Male öffentlich erörterten“ (Franz Schnabel).

    1819 - 1848

  • März 1848 – Juli 1849

    Demokratische Revolution und Rückkehr konstitutioneller Fürstenherrschaft

    Zwischen September 1847 und März 1848 kommt es in Offenburg zu „Volksversammlungen“, auf denen 13 nationale, demokratische und freiheitliche „Forderungen des badischen Volkes“ beschlossen werden. Das Ständehaus lehnt sie ab. Als auch im Heidelberger Vorparlament der Versuch misslingt, die staatliche Einheit Deutschlands im Zeichen von Republik und Demokratie zu erreichen, greifen die radikalen Abgeordneten Friedrich Hecker und Gustav Struve zur Gewalt. Am 12. 4. 1848 kommt es zum bewaffneten Heckerzug von Konstanz aus und am 21. 9. 1848 zum bewaffneten Struveputsch von Lörrach aus. Beide Züge scheitern auf den ersten Kilometern an der Überlegenheit des großherzoglichen Militärs. Als auch das Militär in der Residenzstadt meutert, flieht der Großherzog in die Bundesfestung Koblenz, die  unter preußischem Schutz steht.

    Juli 1849: Truppen des Deutschen Bundes mit zwei preußischen Armeekorps schlagen die badische Revolutionsarmee, die 30 000 Mann unter Waffen aufbot. Das entscheidende Gefecht findet  bei Waghäusel statt. Nach mehrwöchiger Belagerung besiegen die Preußen am 27. Juli 1849 die Meuterer  in der Rastatter Festung. Kriegsgerichtliche (27 Hinrichtungen) und strafrechtliche Urteile folgen. Viele Revolutionäre emigrieren, teils um sich der Verfolgung zu entziehen, teils nach verbüßten Haftstrafen (Schweiz, USA). Garant der Sicherheit im Großherzogtum wird für drei Jahre die Besatzung durch preußisches Militär.

  • 1852- 1876

    Nationalliberale und Katholiken im Kulturkampf

    Die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz erklären sich in Fragen der Kirchenverwaltung als unabhängig vom Staat. Kirchengesetze wie das Verbot einer Totenmesse für den protestantischen Großherzog Leopold werden angewandt, um sich gegenüber Staatsdiensten zu distanzieren. Auch Widerstand gegen das „Kulturexamen“ der Geistlichen oder gegen die später sehr geschätzte (fakultative) „Simultanschule“ verschärft das Klima zwischen Karlsruhe und Rom bzw. Freiburg. Die nationalliberalen Regierung in Baden sanktioniert derlei Unbotmäßigkeiten. Der Freiburger Erzbischof Hermann von Vicari wird mit Hausarrest bestraft. Das Ende der Streitigkeiten wird von Großherzog Friedrich I herbeigeführt, der – den Nationalliberalen in Landtag und Regierung zum Trotz – einen Ausgleich mit Rom und Freiburg findet.

    1852- 1876

  • 1863

    Gesetz zur Errichtung von Verwaltungsgerichten

    Als erstes Land in Deutschland schafft  das Großherzogtum unabhängige Verwaltungsgerichte: Durch sie muss der Staat auf Betreiben von Privatpersonen Gesetze gegen sich selbst zur Geltung bringen.

  • 1870 - 1871

    Beitritt zum Deutschen Reich und die Rolle des Großherzogs

    Badens Beitritt zum Deutschen Bund und zum Deutschen Reich verstehen sich aus Gründen der engen Anlehnung an Preußen, die durch die Sicherung der Krone und des Herrschaftsgebiets, durch den Beitritt zum Zollverein (8. 7. 1867), und durch  Heiratsbande des großherzoglichen Hauses begründet ist. So kommt es dem Großherzog zu, den preußischen Vetter in Versailles als das auszurufen, was die Bismarcksche Verfassung als Haupt des Reiches vorsieht: einen Kaiser. Da Wilhelm, König von Preußen, weder „Deutscher Kaiser“ noch „Kaiser von Deutschland“ heißen will, löst Großherzog Friedrich I den Widerstand dadurch auf, dass er im Spiegelsaal unter dem Beifall aller ausruft: „Es lebe Kaiser Wilhelm“!

    1870 - 1871

  • 1905 – 1913

    Großblock-Politik

    Die Wahlrechtsänderung von der indirekten zur direkten Wahl von Wahlkreiskandidaten verändert das Verhältnis zwischen Nationalliberalen und SPD. Was beide, die bislang gegeneinander standen, verbindet, ist ein gemeinsamer Feind: das katholische Zentrum, das stärkste Partei wird und sich mit den Konservativen zusammen tut. Gegen diesen Feind helfen Absprachen bei der Kandidatur und Wahlempfehlungen. Der so entstehende „Großblock“ dauer bis 1913 und wird reichsweit mit Staunen und Verärgerung wahrgenommen; als er sich auflöst, treten auf der einen Seite National- und Sozialliberale auseinander, auf anderen Seite radikale Sozialisten und gemäßigte Sozialdemokraten.

  • 1918

    Revolution in Baden

    Noch im Juli des letzten Kriegsjahres erhalten die SPD-Führer Anton Geiß und Friedrich Stockinger vom Großherzog badische Orden verliehen. Als die Matrosen meutern, halten sich in Baden sozialdemokratische Arbeiter zurück. Verfassungs- und fürstenfeindliche Aktionen sind hier die Sache des Spartakus. Nach dem Waffenstillstand im Oktober 1918 bilden sich in mehreren Städten Arbeiter- und Soldatenräte, in denen sich auch Vertreter verschiedener Parteien einfinden. Eine „parlamentarischen Regierung“ unter Anton Geiss (MSPD) führt vorerst die Staatsgeschäfte. Am 8.11. konstituieren sich in Mannheim und Karlsruhe revolutionäre Wohlfahrtsausschüsse und zwei Tage später wird Geiss als neuer Ministerpräsident einer provisorischen Regierung gewählt.

    1918

  • 1918 - 1919

    Demokratische Republik Baden

    Am 14. 11. 1918 wird die „freie Volksrepublik Baden“ ausgerufen, ein Begriff, der in der neuen Verfassung nicht wieder auftauchen wird. Großherzog Friedrich II legt am 22. 11. 1919 die Krone nieder. Die „verfassunggebende Nationalversammlung“ beschließt am 21. 3. 1919 ein „Gesetz, die badische Verfassung betreffend“, das am 13. April 1919 dem badischen Volk zur Abstimmung vorgelegt und am 29. April 1919 im Gesetzblatt verkündet wird. Der erste Artikel lautet: „Baden ist eine demokratische Republik und bildet als selbständiger Bundesstaat einen Bestandteil des Deutschen Reiches.“

  • 1919 – 1933

    „Weimarer Koalition“ bis zum Streit um das Badische Konkordat

    Die parlamentarische Regierung im Karlsruher Landtag, der im Ständehaus tagt, wird nach den ersten freien Wahlen durch das Zusammengehen von Zentrum, Freien Demokraten und SPD gebildet. Der erste Minister der Regierung führt den Titel Staatspräsident, er wird von der stärksten Partei, dem Zentrum, gestellt. Nach den Reichstagswahlen vom März 1933 ist in Baden die letzte  parlamentarische Regierungen im Amt. Sie scheitert am Widerstand von SPD und Freien Demokraten gegen das Badische Konkordat mit dem Vatikan, das vom Fraktionsvorsitzenden des Zentrums, Prälat Dr. Föhr, ausgehandelt war und gerade noch am Tag vor der Machtergreifung eines „Gauleiters“ unterschrieben werden kann.

    1919 – 1933

  • 1933 - 1941

    Ende und Umformung der freien Volksrepublik Baden

    Indem die Länder zu von Gauleitern geführten Verwaltungsregionen des Führers und Reichskanzlers herabstuft werden und kommunistische Aktivisten und sozialdemokratische Führungspersönlichkeiten in „Schutzhaft“ genommen werden, ist der deutsche Föderalismus so gut wie abgeschafft. In Baden tritt an die Stelle eines demokratischen Freistaats der „Gau Baden“, der 1941 zum „Gau Baden-Elsass“ erweitert wird. Karlsruhe verliert vorübergehend die Funktion einer Hauptstadt zugunsten Straßburgs.

  • 1944 - 1945

    Kriegsende und Besatzung

    Für die Geschichte Badens wurde entscheidend, dass das Land  bei Kriegsende teils von Franzosen (1. Armée unter General de Lattre de Tassigny), teils von den Amerikanern (6. US-Heeresgruppe) besetzt wurde. Obgleich Karlsruhe noch im März 1944 von den Franzosen eingenommen worden war, mussten sie – wie ursprünglich vereinbart – sich auf Gebiete südlich der Autbahn Frankfurt – Stuttgart zurückziehen. Die Franzosen setzten die Militär- und Zivilregierung für ihre Zone nach Baden-Baden, die Amerikaner nach Heidelberg. Da unter dem Druck der USA die Zonenenabgrenzung in Südwestdeutschland nach dem Autobahnverlauf Frankfurt – Stuttgart – Ulm

    stattfand, wurden die beiden Traditionsländer jeweils zweigeteilt: Südbaden erhielt den Namen „Baden (franz. Besatzungszone)“, das deutscherseits von Freiburg aus verwaltet wurde, Südwürttemberg erhielt den Namen „Württemberg – Hohenzollen“ und wurde von Tübingen aus verwaltet. Das badische und württembergische Unterland wurde auf Befehl der amerikanischen Militärregierung zu einem einzigen Land mit Regierungssitz Stuttgart zusammengefasst („Land Württemberg-Baden“). Für die deutsche Bevölkerung wurde die Besatzung durch französisches Militär, das als privilegierter Nahrungskonkurrent auftrat, als drückender empfunden als die Besatzung durch US-Truppen, die sich selbst versorgten.

    1944 - 1945

  • 1946

    Demokratischer Neubeginn auf Kommunal- und „Landes“-Ebene

    Die Redemokratisierung Deutschlands begann auf kommunaler Ebene und gelangte über die Kreise auf die Ebene des Besatzungslandes. Die ersten Akteure auf deutscher Seite waren neben dem Freiburger Erzbischof Dr. Gröber und dem ehemaligen Zentrumsprälaten Dr. Föhr Antifa-Gruppen und Einzelpersönlichkeiten, die von den Besatzern als unbelastet und geeignet befunden wurden. Mit dem Frühjahr 1945 erlaubte die Militärregierung die Gründung von Parteien. Deutsche Politiker durften das Landesterritorium nur mit Genehmigung überschreiten. In den Parteinamen fehlte der Buchstabe D für Deutschland. Nach politischem Proporz aus den Kreistagen entsandte Vertreter kommen im Januar 1947 zur Verfassunggebende Landesversammlung im Freiburger Kaufhaussaal zusammen. Sie haben einen von der Militärregierung zu genehmigenden Text zu beschließen, der am 19. Mai 1947 den Wahlbürgern vorgelegt und mit großer Mehrheit angenommen wird. Im Regierungsblatt der Landesregierung Baden wird der Text am 28. Mai 1947 veröffentlicht und tritt in Kraft. Danach wird der Badische Landtag gewählt, in dem die „Badische Christlich-Soziale Volkspartei“ (später CDU) die absolute Mehrheit innehat und zusammen mit der „Sozialistischen Partei Baden“ (später SPD) unter Staatspräsident Leo Wohleb (1888 – 1955) die Regierung bildet. Freie Demokraten und Kommunisten übernehmen fürs erste die Oppostion.

  • 1948 - 1949

    Badens Teilnahme an der Gründung der Bundesrepublik

    Unter den sog. Frankfurter Dokumenten, in denen die westlichen Besatzungsmächte „ihren“ Regierungen den Auftrag geben, eine „Verfassung“ für einen deutschen Föderativstaat ohne Einbeziehung der Sowjetischen Besatzungszone zu erarbeiten, befindet sich als 3. Dokument die Genehmigung zur Neubildung der Ländergrenzen. Sie soll dem Bundesstaat, wo es daran fehlt,  kulturelle und ökonomische Festigkeit geben. Die Neugliederung der Besatzungsländer scheitert am Desinteresse der betreffenden Landesregierungen, so dass man sich entschließt, in den Text des Grundgesetzes einen Neugliederungsartikel einzufügen, der drei Jahre lang der Inanspruchnahme von Interessenten offensteht (Art. 29 GG) und unter den Schlussartikeln einen Art. 118 GG, der im Fall der Nichteinigung der Länder ein Bundesgesetz mit Volksabstimmung vorsieht. Nichteinigung ist unübersehbar, da Freiburg für die Wiederherstellung eines selbständigen Badens eintritt, Stuttgart und Tübingen für einen Südweststaat.

    1948 - 1949

  • 1949 – 1951

    Kampf um Baden und die Überspielung des Volkswillens

    Am 15. April 1950 kommt es auf Vorschlag des Tübinger Regierungschefs Dr. Müller zu einer Befragung der Bevölkerung in allen drei Ländern. Die Freude in Baden über das pro-badische Gesamtergebnis währt kurz. Denn nun wissen die Interessenten an der Fusionslösung, wie man das Verfahren der Volksbeteiligung nach Art. 118 GG anlegen muss: Nordbaden durfte nicht auf die „badische Karte“ gesetzt werden, sondern musste getrennt gewertet werden, wenn man den Südwestsaat durchbringen wollte. Eine parlamentarische Mehrheit in Bonn und eine unentschiedene Richterbank bringen das Gesetz durch, das den Südweststaat schaffen und erwartungsgemäß geschaffen hat. Im Jahr 1956 kommt, wie die badische Seite hofft, rechtliche Abhilfe: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass dem badischen Volk eine Revision der Abstimmung zustehe, denn sein Wille sei „überspielt“ worden.

  • 1956 – 1970

    Gut genutzte Wartezeit

    Von 1956 an bemühen sich Landesregierung und Landtag in Stuttgart, im badischen „Landesteil“ die dort befürchteten Benachteiligung nicht eintreten zu lassen. Die badischen Betreiber des Urteils des Karlsruher Gerichts erreichen die vorgeschriebene Zahl der Unterschriften unter das Volksbegehren, das einen Volksentscheid nach sich zieht. Nach 14 Jahren wird er angesetzt. Die Stuttgarter Regierung hat die Wartezeit gut genutzt. Die Jahrgänge, die noch 1951 „altbadisch“  eingestellt waren, sind ebenso dahin gegangen wie im Jahr 1955 der Vorkämpfer für eine Wiederherstellung der badischen Selbständigkeit, Staatspräsident Leo Wohleb. Die Wahlbevölkerung im badischen Landesteil, die diesmal allein stimmberechtigt ist, stimmt am 7. Juni 1970 bei Beteiligung von 62 % der Abstimmungsberechtigten mit 82 % für den Erhalt des Südweststaats und mit 18 % für die Restituierung Gesamtbadens. Damit ist die Legitimität des 1951 gegründeten Landes Baden-Württemberg außer Streit. Was bleibt, ist die Kritik an Stuttgarter Neigungen zum Zentralismus und der – nicht nur im badischen Landesteil angesagte – Kampf um Dezentralisierung und die bestmögliche Ausstattung der Regionen.

    1956 – 1970

  • 2018

    Aktualität der 200jährigen Badischen Verfassung

    Das liberale Musterland, das das Großherzogtum einst war, besaß sein Fundament in der damals vorbildlichen konstitutionellen Verfassung vom 22. Juli 1818. Badener dürfen mit Stolz darauf zurückblicken. Sie umfasst ein noch immer lebendiges Erbe, das in der Urkunde Großherzog Karls gegen die Zensur, gegen willkürliche Freiheitsbeschränkung, gegen staatsbürgerliche Ungleichheiten im Religionsstatus oder im Zugang zu Ämtern ihren Ausgang nahm und sich fortlaufend verdichtete – bis in den Text der demokratischen badischen Verfassungen von 1919 und 1947 und teilweise noch ins Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hinein.

Text: Paul-Ludwig Weinacht

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