Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts „Badische Verfassung 1818“, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt in haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
Teil I
Zum Sinn von Regionalgeschichte und Landeskunde
Zu den Aktionen, die im Zusammenhang mit dem 200jährigen Verfassungsjubiläum von der „Arbeitskreis 1818“ der Badischen Heimat Regionalgruppe Karlsruhe und der Landesvereinigung Baden in Europa geplant wurden, gehörte das „Schulprojekt 200 Jahre Badische Verfassung von 1818“.
Professor Dr. Paul-Ludwig Weinacht machte geltend, dass die Einführung der Badischen Verfassung kein singuläres Ereignis darstellt, in dem lediglich der Unterschrift unter die Verfassung durch einen Festakt gedacht wird. Die Wirkungen dieser Verfassung in Baden auf die Demokratisierung in Deutschland bis in die heutige Zeit erfordern ein nachhaltiges Erinnern unter Einbeziehung der jungen Menschen, das z.B. auf dem Weg über den Schulunterricht erreicht werden sollte.
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn in den letzten Jahren zeigt sich in der öffentlichen Diskussion eine erfreuliche Tendenz hin zur Regionalgeschichte. So wurden in Karlsruhe die Feiern zum 300-jährigen Geburtstag der Stadt und die baden-württembergischen Heimattagen genutzt, um den Begriff Heimat zu diskutieren und mit Leben zu erfüllen. In der Heimatgeschichte spiegeln sich die großen Ereignisse der Geschichte, werden greifbar und nachvollziehbar, nicht nur als Wissen auf der Verstandesebene, sondern erfahrbar auch auf der Gefühlsebene.
Wer seine Umgebung kennt, etwas über deren Geschichte und Natur weiß und erfährt, wird seine Heimat anders schätzen und mit anderen Augen sehen und zu einem Geschichtsbewusstsein führen können, das sowohl zum Verständnis der eigenen als auch zur Toleranz gegenüber anderer Kulturen beiträgt. Es schließt die dunklen Seiten der eigenen Kultur mit ein, verhindert aber Selbsthass und vermindert die Gefahr, Ideologien anheim zu fallen. Auf der anderen Seite können Menschen anderer Kulturen einen besseren Zugang zur Kultur Deutschlands und eine neue Heimat finden, wenn sie die Geschichte der Gemeinde und Region kennen, in der sie leben.
Neben den Ereignissen unserer Geschichte, die zu Recht nie vergessen werden dürfen, müssen auch die Ereignisse in Erinnerung bleiben, auf die man stolz sein kann. Auch sie sind bewahrenswert, wenn nicht vorbildhaft – und auch das brauchen Menschen für eine positive Identifizierung.
Darüber hinaus gibt es für die Beschäftigung speziell mit der badischen Verfassung von 1818 eine Reihe weiterer guter Gründe:
- Die badische Verfassung zeigt, wie und warum aus einer Ansammlung von Gebieten ein Staat werden kann,
- sie zeigt im Vergleich mit anderen Verfassung ihrer Zeit den Beginn einer Entwicklung zur Demokratie,
- sie zeigt im Vergleich mit demokratischen Verfassungen unserer Zeit (Grundgesetz, Verfassung von Baden-Württemberg) anschaulich, worauf eine voll entwickelte Demokratie beruht, aber auch, wann und warum sie ebenso gefährdet wie schützenswert ist.
Wie erreicht man, dass die Verfassung an die Schule kommt?
Als Schulleiter*in oder Fachkolleg*in hat man darauf unmittelbaren Einfluss. Wenn man jedoch, wie beim „Arbeitskreis 1818“ des Vereins Badische Heimat keine aktiv im Schuldienst stehenden Mitglieder hat, wird es schwierig. In unserem Fall lösten wir das Problem, indem zum einen Professor Weinacht Gymnasien u.a. in Mannheim und Freiburg anschrieb und für das Projekt warb. Für Karlsruhe stellten Mitglieder der Landesvereinigung Baden in Europa und von Bürgervereinen Kontakte zu Kolleg*innen her, die ihrerseits auf Veranstaltungen des Stadtjugendausschusses und der Landeszentrale für politische Bildung aufmerksam machten, bei denen ansprechbare Lehrer*innen zu finden waren. Manche Schulen wurden direkt angeschrieben oder wir baten um einen Termin. Der Einsatz hat sich gelohnt, wie die Ergebnisse der verschiedenen durchgeführten Projekte belegen.
Teil II Beispiele und Projekte
Durchgeführte Projekte
Im Folgenden stelle ich Projekte/Unterrichtseinheiten vor, die bereits durchgeführt wurden. Einige Beiträge stammen von den Kolleg*innen selbst und sind deshalb entsprechend persönlich gehalten, insbesondere das Interview. Leider mussten aus Platzgründungen dabei einige Kürzungen vorgenommen werden.
Marylandschule Karlsruhe: Eine Verfassung zum Anfassen
Die zweite Grundschulklasse unter Leitung ihrer Klassenlehrerin Frau Dörthe Reske-Hendler vermittelte die Verfassung “durch Sehen und Gestalten.“
Vom Lehrplan her passte das Vorhaben gut in das Fach „Heimat- und Sachkunde“. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Kindern noch unvoreingenommen und aufnahmebereit sind, aber Anschaulichkeit brauchen und etwas Greifbares herauskommen soll, hätte sich als Anschauungsmittel das Großherzog-Carl-Denkmal, die „Verfassungssäule“, angeboten, sie war aber zum Zeitpunkt unserer Aktion wegen Bauarbeiten eingepackt. Alle Kinder kannten sie jedoch und ein paar Fotos machten das Manko wett. Zum Glück stand (und steht derzeit noch) gut sichtbar der über 2 m große bronzene Greif im Garten des Prinz-Max-Palais, der seinen eigentlichen Sitz auf dem Platz vor der Hauptpost – baustellenbedingt – verlassen musste. Die Kinder waren sehr beeindruckt, fanden einiges über das Fabeltier heraus und zeichneten es ab.
Mein Part war es nach dieser Vorbereitung, als „Expertin“ etwas Grundsätzliches über eine Verfassung zu erzählen, um dann den Zeitbezug zur badischen Verfassung von 1818 herzustellen und die Symbole der Verfassungssäule zu erläutern. Einige Schüler*innen verfügten über Vorwissen, erkannten den Pylon der Verfassungssäule als Hoheits- oder Schutzsymbol. Einen Brunnen als wasser- und lebensspendendes Element zu deuten war ebenfalls kein Problem und mit den Greifen waren sie schon vertraut. Dass die Bronze-Plakette den Großherzog zeigte, der die Verfassung unterschrieben hatte, leuchtete ihnen ebenso ein wie die Tatsache, dass jede menschliche Gemeinschaft eine Verfassung benötigt – analog zur Schulordnung, die jedes Kind kennt.
Dann folgte die praktische Umsetzung: Im Kunstunterreicht durften die Kinder mit Farbstiften die Verfassungssäule nicht nur zeichnen, sondern auch in Ton gestalten mit Hilfe von Frau Welbourne, einer Studentin der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe.
Es traf sich gut, dass auf dem Bürgervereinsfest des örtlichen Bürgervereins die Arbeiten ausgestellt werden konnten, die Klasse auf die Bühne gerufen wurde und die Kinder unter dem Applaus des Publikums einen hübschen Plüschgreifen als Belohnung erhielten. Ein positiver Nebeneffekt: viele Besucher*innen fragten nach, was es denn mit den Mal- und Tonarbeiten und dieser Verfassung von 1818 auf sich habe, so dass diese in Kreisen bekannt wurde, die sonst eher nicht mit ihr in Berührung gekommen wären.
Goethe-Gymnasium Karlsruhe: Vom Saulus zum Paulus
Marion Bodemann vom Goethe-Gymnasium Karlsruhe gab einem ihrer Schüler aus dem Leistungskurs Geschichte, Maximilian Pawlik, die Verfassung von 1818 als eines der vier Themen für das mündliche Abitur, das dann von dem externen Prüfungsvorsitzenden auch prompt aus den vier Themen ausgesucht wurde. Nach dem Abitur fragte ich Herrn Pawlik nach seinen Erfahrungen.
Herr Pawlik, nach eigenen Angaben haben Sie die Verfassung von 1818 nur ungern als eines der Themen für das mündliche Abitur angenommen. Warum?
Ich hatte das Thema nur meiner Lehrerin zuliebe angenommen und hätte eigentlich eines der anderen Themen vorgezogen, aber der Prüfer suchte ausgerechnet die Badische Verfassung 1818 aus. Bei der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse wurde mir das dann mitgeteilt. Ich war wenig begeistert, hatte ich doch bislang wenig Bezug zur Lokalgeschichte, fügte mich ins Unvermeidliche und statte direkt nach der Themenbekanntgabe der Badischen Landesbibliothek einen längeren Besuch ab.
Wie sind Sie dann vorgegangen?
Eben so, wie man bei jedem Referat und jeder Präsentation vorgeht: man sammelt zur Einarbeitung erst einmal Quellen. An erster Stelle standen Bücher und Aufsätze oder Kapitel in Sammelbänden und Zeitschriften dann aber auch digitalen Quellen, die unvermeidlich sind, wenn man den neuesten Stand etwa bei Statistiken oder der Quellenforschung und neueren Veröffentlichungen sucht. Nicht zu vergessen die Bildquellen aus dem Internet, aber auch aus Büchern.
Sie haben da eine recht beeindruckende Liste zusammengestellt. Gab es weitere Informationsquellen?
Ja, und die waren mindestens ebenso wichtig. Da war zum einen die Ausstellung des Generallandesarchivs „Demokratie wagen? Baden 1818-1919“. Deren Konzeption und Texte haben mir sehr geholfen. Sehr hilfreich war auch die Dauerausstellung in der Stadtbibliothek, die ja an der Stelle des ehemaligen Ständehauses steht und einen guten Überblick über die Entwicklung von der Verfassung von 1818 bis zum Ende der Monarchie bietet. Auch im Stadtarchiv bin ich fündig geworden.
Wie kam es, dass Ihr Interesse amThema „Badische Verfassung 1818“ geweckt wurde?
Das kam durch den Umgang mit den Quellen, insbesondere auch durch den Verfassungstext selbst. Schon über die „Carl von Gottes Gnaden“ bin ich gestolpert und mir wurde schlagartig der Kontrast zum Artikels 20 des Grundgesetzes klar: „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Ähnliches hatte ich bereits im Unterricht gelernt, aber jetzt wurde es auf einmal lebendig und ich verstand, wie revolutionär Heckers und Struves Forderung nach einer Republik in der damaligen Zeit wirklich war. Überhaupt wurde mir durch die alte Verfassung erst richtig bewusst, was alles zu einer Demokratie in unserem heutigen Sinn gehört, vor allem beim Wahlrecht.
Was hat dazu geführt, dass Sie heute dieser nach heutigen Maßstäben noch recht unvollkommenen Verfassung positiv gegenüber stehen?
Ich habe ja nicht nur gesehen, was zu einer heutigen Demokratie noch fehlt, sondern auch, was schon vorhanden war. Ich bewunderte einen Mann wie Carl Friedrich Nebenius, auf den die Verfassung ja im Wesentlichen zurückgeht, der schon zur damaligen Zeit wichtige Bürgerrechte festgeschrieben hatte, vor allen Dingen die vielleicht wichtigste Säule eines Rechtsstaats, die Unabhängigkeit der Gerichte. Auch wurde mir nur allzu bewusst, dass einige EU-Staaten im Jahr 2018 hinter den Stand der alten badischen Verfassung zurückgefallen sind.
Wie schätzen Sie Mittel und Möglichkeiten ein, Schülern solche oder ähnliche Themen nahezubringen?
Ein sehr guter Weg sind Ausstellungen. Allerdings wird wohl kaum ein Schüler von sich aus dorthin gehen. Einfacher ist es, mit etwas Bekanntem anzufangen und dies neu zu entdecken, etwa die Ausstellung im Ständehaus, die Verfassungssäule oder den Greifen im Prinz-Max-Palais. Egal, welche Klassenstufe man besucht, der Einstieg sollte im wahrsten Sinne des Wortes anschaulich sein oder zum Anfassen. Aus diesem Grund stieg ich übrigens bei der mündlichen Abiturprüfung auch mit zwei Fotografien des Ständehauses aus dem Jahr 1900 und 2014 ein.
Noch eine letzte Frage: Wie lief es denn im mündlichen Abitur?
Es hätte besser nicht sein können. Es entstand die etwas paradoxe Situation, dass nicht meine Kenntnisse abgefragt, sondern die der Prüfer – nach eigenem Bekunden – erweitert wurden. Dass diese Prüfung zu diesem Thema allen Beteiligten Spaß machen würde, hätte ich mir im Vorfeld nicht vorstellen können. Ich schloss mit der Höchstpunktzahl ab. Doch viel wichtiger ist für mich, dass die Rede von der stets bedrohten Demokratie, die es zu bewahren und zu verteidigen gilt, eine ganz neue, tiefere Bedeutung für mich gewonnen hat.
Nebenius-Grundschule Karlsruhe
In einem Brief teilte mir Elke Wenz mit, dass bereits zum Stadtgeburtstag 2015 ein Projekt zur Verfassung 1818 beziehungsweise zu Carl Friedrich Nebenius und damit zur Verfassung von 1818 durchgeführt worden sei:
„Im Jahr des 300sten Stadtgeburtstags 2015, hatte ich mit einer vierten Klasse ein kleines Theaterstück selbst entwickelt und geschrieben, das als Abschlussfest an der Schule aussehender Herr herein, der nach einigem Hin und Her von den Schülern als Finanzrat Carl Friedrich Nebenius erkannt wird. Er stellt sich den Eltern als Autor der badischen Verfassung von 1818 vor und wird Ehrengast bei der Schüleraufführung, in die er sich immer wieder einmischt mit Kommentaren zur Verfassung und zur Aufführung. „Nebenius“ freut sich sehr, dass eine Schule nach seinem Namen benannt wurde, doch wundert er sich über den modernen Unterricht.
Einige Eltern gaben nach der Aufführung zu, dass sie gar nicht wussten, dass Nebenius die erste badische Verfassung im Jahr 1818 entwarf. Sie dachten, Nebenius sei ein Architekt gewesen. Nicht nur die Schüler, sogar die Eltern hatten also durch die Aufführung noch etwas gelernt.“
Lessing-Gymnasium Mannheim: Gibt es Helden in der badischen Geschichte?
Kurz vor Redaktionsschluss erreichte mich die Nachricht, dass das Lessing-Gymnasium Mannheim in der Hochbegabtenklasse 8 der Anregung von Prof. Dr. Paul-Ludwig Weinacht gefolgt war und im letzten Schuljahr 2017/18 passend zum Bildungsplan ein Projekt mit Bezug zur Badischen Verfassung von 1818 durchgeführt hat: „Gibt es Helden in der badischen Geschichte?“ Für Recherchen und einen Bericht blieb leider keine Zeit.
Da aber das Projekt von Frau Susanne Nett-Leiberich in diesem Schuljahr fortgeführt wird, wird das gesamte Projekt nach dem Ende der Aktion in einem späteren Heft der „Badischen Heimat“ vollständig dargestellt werden.
Geplante Unterrichtseinheiten und Projekte
An einige Schulen sind für das laufende oder auch spätere Schuljahre zum Thema „Badische Verfassung 1818“ oder damit zusammenhängende Unterrichtseinheiten oder Projekte geplant.
Lessing-Gymnasium Mannheim
Im vergangenen Schuljahr 2017/18 hatte die damalige Hochbegabtenklasse 8 eine Unterrichtseinheit „Gibt es Helden in der badischen Geschichte?“ erarbeitet. Ausgangspunkt waren einerseits die Verfassung von 1818 mit ihren Bürgerrechten und die weitere Entwicklung mit den Repressalien der Karlsbader Beschlüsse bis hin zur Revolution von 1848/49. Andererseits stand der Begriff des „Helden“ im Blickpunkt: waren der Mörder des Dichters Kotzebue, waren ein Hecker oder Struve Helden?
Unter der Regie von Susanne Nett-Leiberich unterrichten nun in diesem Schuljahr mit den damals erstellten Materialien die in die Klasse 9 aufgerückten Schüler ihre Schulkameraden der derzeitigen Klasse 8 nach dem Motto „Schüler lehren Schüler“. Man darf gespannt sein, wie dieses inhaltlich wie methodisch sehr interessante Experiment verlaufen wird.
Nebenius-Grundschule Karlsruhe
Im Schuljahr 2018/19 wird Elke Wenz, die bereits das Theaterstück mit Nebenius aufgeführt hatte, mit ihrer derzeitigen Vierten Klasse einige Punkte der badischen Verfassung von 1818 sechs Aspekte der Badischen Verfassung von 1818 besprechen, zum Beispiel Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz. Diese Themen sollen dann in Pop-up-Karten dargestellt werden, das sind Aufklappkarten, aus denen kleine Figuren plastisch heraustreten. Es werden immer etwa drei bis vier Karten zu einem Thema gebastelt.
Bismarck-Gymnasium Karlsruhe: Baden – ein revolutionäres Nest?
Das folgenden Ausführungen stammen von Dr. Tobias Markowitsch. Das Konzept ist für eine 11. Klasse vorgesehen:
In den vergangenen Jahren und mit dem neuen Bildungsplan rückt die Lokal- und Regionalgeschichte verstärkt in den Mittelpunkt. Dieser lokalhistorische Ansatz findet auch in dem nun im fünften Jahr stattfindenden schulübergreifenden Seminarkurs „NS in Karlsruhe“ seinen Niederschlag. In der „Arbeitsgemeinschaft NSinKA“ erarbeiten deshalb unter dem Dach der Schülerakademie Karlsruhe drei Lehrer des Helmholtz-, Bismarck- und des Goethe-Gymnasium zusammen mit dem ZKM, dem Stadtjugendausschuss und in Kooperation mit dem Generallandes- und dem Stadtarchiv Themen zur Stadtgeschichte, die dadurch sowohl eine wissenschaftliche Aufarbeitung als auch eine künstlerische Umsetzung erfahren. Diese Beziehungen und Kompetenzen sollten auch für die Badische Verfassung nutzbar gemacht werden [Anmerkung der Verfasserin]
Im Bildungsplan findet nun die Badische Verfassung von 1818 zwar Berücksichtigung, doch wird sie zumeist nur oberflächlich gestreift, wenngleich sich eine eingehende Betrachtung – gerade in Hinblick auf die Revolution 1848/49, in der Baden eine zentrale Rolle spielt – lohnen würde.
Für die Unterrichtseinheit „Baden – Ein revolutionäres Nest?“ in der J1 sind drei Doppelstunden mit der folgenden Gliederung geplant:
Stunde 1/2
Ursachen für die Verfassung: wirtschaftliche und politische Ausgangslage in Baden
– Einflüsse der Französischen Revolution bzw. des Code Napoleon – wirtschaftliche Situation in Baden – Großherzog Karl und das Herrscherhaus Baden
Stunde 3/4
Die badische Verfassung von 1818: Ein revolutionäres Dokument?
– Inhalt und Bedeutung der einzelnen Verfassungsabschnitte, z.B.. Gottesgnadentum, – Sicherung des Staatsgebiets und der Dynastie, Bürgerrechte, Wahlverfahren – Stellung der beiden Kammern und Machtbereich der einzelnen Institutionen
Stunde 5/6
Kurzfristige und langfristige Folgen bis zur Revolution 1848/49
– kurzer Überblick über den Zeitraum 1818 – 1848, „Verfassungspatriotismus“ und
weiter Forderungen nach einer Republik – Ende der Monarchie durch Revolution, Baden wird Republik – Besondere badische Persönlichkeiten – Herausbildung eines politischen Bewusstseins durch Vergleich
Berufliche Schulen: MerkurAkademie Karlsruhe
Alle Überlegungen zur Einsetzbarkeit des Schulprojekts „200 Jahre Badische Verfassung von 1818“ sind an den beruflichen Schulen ebenso gültig, aber durch die Vielfalt der Schularten und Schultypen ist die Umsetzung bei den beruflichen Schulen wesentlich schwerer.
Trotzdem will die Merkur Akademie International, die viele Schularten und Bildungsprofile abdeckt, auf ihrem Pädagogischen Tag das Thema „Badische Verfassung 1818“ auf die Tagesordnung setzen. Anschließend sollen auf Fachkonferenzen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten eruiert werden, zum Beispiel auch mit dem Fach Musik.
Sulz am Neckar: Badische Verfassung von 1818 im Spiegel der Entstehung des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg und der Gebietsreform von 1973
Ein Kollegen aus Sulz, der am dortigen Albeck-Gymnasium tätig war, verdanke ich die Zusendung eines auf das Thema „Badische Verfassung 1818“ umgearbeiteten Unterrichtsentwurfs zum Zeitraum von 1800-1871. Der besondere Reiz liegt darin, dass Bezug genommen wird auf die Gebietsreform von 1972/3, in welcher der zu Württemberg gehörende Landkreis Horb zum Leidwesen der Bewohner zerteilt wurde in einen nordbadischen Teil mit der Stadt Horb und einen südwürttembergischen Teil mit der Stadt Sulz. Damit wurde die alte Landesgrenze von 1818 zwischen Württemberg und Baden zerschlagen, wie sie 1818 für Baden durch die Verfassung festgeschrieben worden war – wie man inzwischen weiß, mit voller Absicht, um die Grenzen zu verwischen und eine baden-württembergische Gesamtidentität zu fördern. Die Maßnahme hatte das Gegenteil zur Folge, und die Wichtigkeit eines verfassungsgeschützten Staatsgebiets ist Schülern leicht zu vermitteln.
Tipp für Unterrichtsmaterial
Der Tipp stammt von Dr. Tobias Markowitsch, Bismarck-Gymnasium (s.o.):
Die Wanderauststellung des Generallandesachis Karlsuhe „Demokratie wagen“ wird in verschiedenen Städten Badens bis 2020 Station machen und werden und lohnt einen Besuch: Freiburg – Offenburg – Heidelberg – Villingen – Ladenburg – Bruchsal –Baden-Baden – Rheinstetten – Wertheim
Der Katalog zur Ausstellung „Demokratie wagen? Baden 1818-1919, hrsg. von Peter Exner, Stuttgart 2018 – eine Sonderveröffentlichungen des Landesarchivs Baden-Württemberg
bietet auch unabhängig vom Ausstellungsort einen fundierten Einblick in die Badische Verfassungsgeschichte.
Zur Ausstellung erschienenen von Dr. Rainer Hennl konzipierten Unterrichtsmaterialien, die abgerufen werden können:
https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/63145/Arbeitsblaetter_Sek_I_GLA.pdf
Schlussbemerkung
Es bleibt zu hoffen, dass das eine oder andere Projekt oder Unterrichtseinheit zur Badischen Verfassung von 1818 zur Nachahmung reizt oder eigene Initiativen hervorruft, damit ihr die Nachhaltigkeit zuteil wird, die sie verdient. So kann sie aber auch einen Beitrag zu einem ausgewogenen Geschichtsbewusstsein leisten.