Liebe Mitglieder der Badischen Heimat und der
Landesvereinigung Baden in Europa,
auf den Tag genau jährt sich am 21. Oktober 2021 die Vereinigung der Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden zum 250. Mal.

Dieses für unsere badische Geschichte bedeutsame Ereignis wird durch eine glänzende Vortrags- und Festveranstaltung gewürdigt

Schönes Erbe?!- 250 Jahre Vereinigung der Markgrafschaften Baden

in der Historischen Bibliothek Rastatt und im Ahnensaal des Barockschlosses Rastatt

vom 21. Oktober, 19.00 Uhr – 23. Oktober, 13.00 Uhr

Veranstalter sind die Barockstadt Rastatt, die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, und die „Arbeitsgemeinschaft für die geschichtliche Landeskunde“ unter ihrem Vorsitzenden und Mitwirkenden Prof. Dr. Konrad Krimm, Vorstandsmitglied der Badischen Heimat Regionalgruppe Karlsruhe.

Namhafte Referenten – darunter auch unser Vorstandsmitglied Dr. Detlev Fischer und Prof. Dr. Krimm selbst – beleuchten die Vereinigung der beiden Markgrafschaften aus politischer, juristischer, wirt-
schaftlicher, sozialer, kirchlicher, dynastischer und kultureller Sicht. Die bei dieser Vereinigung gemach-ten Erfahrungen waren mit Sicherheit nach 1803 bei der Vereinigung mit noch viel heterogeneren Landstrichen eine nützliche Erfahrung. Es versteht sich von selbst, dass in Zeiten eines wiederbelebten Separatismus einerseits und der Frage nach Integration verschiedener Herkunftskulturen das Thema nicht nur historischen Reiz besitzt.

Näheres zum Programm, zu den Vorträgen und Vortragenden erfahren Sie aus der Einladung zur Veranstaltung unter folgendem Link

0679_1511_SSG_Flyer_Tagung_Schoenes_Erbe_2021_210825_Master.indd (ag-landeskunde-oberrhein.de)

Es werden keine Tagungsgebühren erhoben. Anmeldeschluss ist am 12.10.2021.
Information und Anmeldung:
Cristina Negele, Telefon +49(0)72 51. 74 27 74  cristina.negele@ssg.bwl.de
Mit freundlichen Grüßen
Marthamaria Drützler-Heilgeist                   Prof. Robert Mürb
Vorsitzende Badische Heimat                      Vorsitzender der Landesvereinigung
Regionalgruppe Karlsruhe                           Baden in Europa

Anbei finden sie die Antworten der Landesvereinigung Baden in Europa auf die Stellungnahmen der Parteien zu den Wahlprüfsteinen in ganzer Länge.

Stellungnahme der LVBE-Bündnis90-Die Grünen
Stellungnahme der LVBE-CDU
Stellungnahme der LVBE - SPD
Stellungnahme der LVBE - FDP
Herr Lorenz - Regierung Baden-Württemberg 2021 03 05

15.5.1521 Sebastian Brant

 

1475 Studium der Rechte in Basel, 1489 Doktor beider Rechte, 1492 Dekan der juristischen Fakultät 1500 Übersiedlung nach Straßburg, Dort Stadtsyndikus (Leiter der städtischen Verwaltung) 1503 Stadtschreiber. Vom Kaiser Maximulian erhielt er den Titel eines Kaiserlichen Rates und comes palatinus.

Hauptwerk Brants ist „Das Narrenschiff“ (1494 in Basel), eine epochenmachende Zeit- und Ständesatire. Es ist „das bedeutendste einer langen Folge von sittenpredigenden Werke, in denen die Schwächen und Laster der Menschheit als Torheit gegeißelt werden“(K.Busse).Unter Narrheiten werden menschliche Schwächen und Fehler verstanden. Brants besonderer Einfall ist die Idee, alle Narren auf einem Schiff zu versammeln. Auf einem Schiff, das nach Narragonien steuert, sammelt sich bunt durcheinander die personifizierten  Narrheiten aller Stände. Man hat festgestellt, dass in Brants Werk „das Laster zur Torheit wird und der „intellektuelle Spott die christliche Gewissenserschütterung“ ablöst (F. Martini).

„Das Narrenschiff wird der erste europäische Bestseller eines deutschsprachigen Autors und zum größten Bucherfolg vor Johann Wolfgang von Goethe „Die Leiden des jungen Werther (1774)

(A.- M. Trinca). Zwischen 1494-1513 erschienen sechsunddreißig verschiedene Ausgaben. Zeitlich ihm nächststehende Nachahmer waren Geiler von Kaisersberg, Thomas Murner (Narrenbeschwörung, 1512)  Hans Sachs und Johannes Fischart, Erasmus´ „Moriae Encomium“(1511) wurde unmittelbar von Brant angeregt. Geiler vom Kaisersberg predigte 1498 in Straßburg über das Narrenschiff.

 

22.7. 1971

Verschiebung der historischen Verwaltungsgrenzen

„ Das Gebiet der neuen Landkreise und die künftigen Regierungsbezirke überschreiten die historischen Grenzen der früheren Länder des heutigen Baden – Württemberg“. „Diese historischen Grenzen verlieren damit an Bedeutung als überkommene Abgrenzungen verschiedener Rechts- und Verwaltungsbereiche.“ Das Kreisreformgesetz tilgte bisher nach den ehemaligen Ländern Südwürttemberg – Hohenzollern, Nordwürttemberg und Südbaden bzw. des Landesteils Nordbaden benannte Regierungsbezirke und ersetzte diese durch Städtenamen, in denen die Regierungspräsiden ihren Sitz hatten. Nach § 25 sollten  die Regierungspräsidien bis zum 1.1.1977 abgeschafft werden. 1973 wurden sie beibehalten. „Mit der Verschiebung der historischen Verwaltungsgrenzen hat das Badische vom Mal zu Mal wichtige Stützpunkte verloren“ (P.- L Weinacht). Es wurde z.B. der einstige badische Landkreis Tauberbischofsheim um das württenbergische Mergentheim erweitert und dem neuen Kreis, dem Regierungspräsidium Stuttgart zugeordnet. Der württembergische Kreis Rottweil  und Tuttlingen wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zugeordnet. Die Landkreise Freudenstadt und Calw wurden dem Regierungspräsidium Karlsruhe zugeordnet.

Für den Landesverein bedeutet das „Vorbei die Übereinstimmung zwischen Grenzen der Regierungsbezirke Süd- und Nordbaden mit dem Vereingebiet (P.- L.Weinacht).

 

7.8. 1771

250 Todestag Schöpflins

Schöpflin und die Entdeckung der Zähringergeschichte

Trotz des Auftrages, den er von Karl Friedrich übernommen hatte, löste sich Schöpflin von der herkömmlichen Hofhistoriographie und wurde zu einem „leidenschaftlichen Erforscher der Quellen.“ Schöpflin wurde in Sulzburg (Markgräflerland) geboren. 1720 wurde er Professor für Geschichte und Rhetorik in Straßburg. Schöpflin ist einer der bedeutendsten Geschichtsforscher seiner Zeit.“ „Ihm ist die „Wiederentdeckung der Herzöge von Zähringen zu verdanken“. Der erste Band der Historia Zaringo – Badensis erschien bei Maklot 1763 in sieben Bänden und in lateinischer Sprache.

Die Forschungen Schöpflins stellten die Herkunft des Hauses  Baden auf eine neue, wissenschaftlich begründete Basis“. „Die Entdeckung der Zähringer als einer seiner Vorfahren wurde für Karl Friedrich zum Politikum“ und ließ sich „für alle zukünftigen staatsrechtlichen Deduktionen einsetzen“ (Schwarzmaier). Es ging um recht konkrete Machtansprüche im Breisgau, der bis zum Ende des 18,Jahrhunderts zu den habsburgischen Vorlande gehörte und wie  eine breite Barriere zwischen den „oberen“ und „unteren“ Lande

des Markgrafen lag. Da die Zähringer ausgestorben waren, konnten sich die Markgrafen von Baden als Erben ansehen, als „Herzöge von Zähringen“.

Goethe hat in „Dichtung und Wahrheit“ ein lebendiges Bild von Schöpflin entworfen. „Meine Promotion war am 6. August 1771 geschehen; den Tag darauf starb Schöpflin im fünfundsiebzigsten Jahre. Auch ohne nähere Berührung hatte derselbe auf mich eingewirkt…

Die freigebigste Natur hatte Schöpflin ein vorteilhaftes Äußere verliehn, schlanke Gestalt, freundliche Augen, redseligen Mund, eine durchaus angenehme Gegenwart… Er gehörte zu den glücklichen Menschen, welche Vergangenheit und Gegenwart zu vereinigen geneigt sind, die dem Lebensinteresse das historische Wissen anzuknüpfen, verstehn. Im Badschen geboren, in Basel und Straßburg erzogen, gehörte er den paradiesischen Rheintal ganz eigentlich zu, als einem ausgebreiteten wohlgelegenen Vaterlande“..

 

16. 8. 1821

Aufhebung des Bistums Konstanz und die Errichtung einer „Oberrheinischen Kircheprovinz“

 Durch die päpstliche Bulle „Provida solersque“ wurde das Bistum Freiburg gegründet Die Bulle verfügt die „Supression“ des Bistums Konstanz „Den Titel, den Namen, die Natur, das Wesen und den ganzen gegenwärtigen Bestand der erledigten bischöflichen Kirche zu Konstanz, samt ihren Kapitel“… „unterdrücken, vernichten und vertilgen wir“  heißt es in der Bulle. Die Wahl des Ortes Freiburg „lässt Vorbehalte der päpstlichen Verhandlungsdelegation gegenüber dem Großherzog spüren. Denn auch die katholischen Städte Rastatt, Ettlingen, Bruchsal waren als Bischofssitz im Gespräch gewesen; ein Grund für deren Ablehnung scheint die Nähe zur Residenz gewesen zu sein. Der Bischof sollte auch räumlich aus der unmittelbaren Umgebung der Regierung entfernt sein“(Clemens Rehm). Rom scheint vor allem daran gelegen zu haben, dass die „Deutsche Kirche“ noch einmal eine durch Verfassung und Recht garantierte Eigenstellung mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erlangte. Die Erinnerung aber an Geist und Idee der alten Reichskirche sollte durch diese Demonstration der päpstlichen Machtvollkommenheit für immer ausgelöscht und vergessen sein“. Dass die Verwirklichung des neuen Bistums noch weitere sechs Jahre auf sich warten ließ, hing mit dem Bistumsverweser Wessenberg (1774- 1860) als Kapitularvikar zusammen, der gestützt auf die badische Regierung in seinem kirchlichen Amt verharren konnte. Wessenberg war nach dem Tode Karl Theodor von Dalberg, Bischof von Konstanz (1744 -1817) 1817 vom Konstanzer Domkapitel zum Bistumsverweser gewählt worden. Die ergänzende Bulle „Ad Dominici gregis custodiam“ von Papst Leo XII. vom 11. April 1827 regelt die Frage der Bischofswahl. Mit der Auflösung des alten Bistums Konstanz wurde Rom „auf elegante Weise“ den  dort amtierenden Bistumsverweser Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg  los, „der eigentlich erster Bischofskandidat des Großherzogs für das badische Landesbistum gewesen war (C. Rehm).

 

21.10.1771

Wiedervereinigung Badens

 Christoph I. (1475-1527) hatte noch einmal die gesamten badischen Lande in seiner Hand vereinigt, so verhinderte die von ihm vorgesehene Teilung der Markgrafschaft ihren Aufstieg zu einer bedeutenden Herrschaft im Reich. Nur der frühe Tod seines Sohnes, des Markgrafen Philipp (1515-1533),  verhinderte eine Dreiteilung der badischen Lande. Philipp starb 1533 ohne männlichen Erben.

Die Teilung der badischen Gebiete von 1535  „bildet das wohl einschneidenste Ereignis in der badischen Geschichte und prägte diese für die nächsten 250 Jahre bis zur Wiedervereinigung beider Herrschaften 1771“ (Schwarzmaier). In Zukunft gab es zwei badische Markgrafschaften, beide zu klein, um eine bedeutende Rolle in der Geschichte Südwestdeutschlands zu spielen. Bernhard (1515-1536) entschied sich für Baden – Baden, Ernst (1515-1552)  für Baden  (Pforzheim) – Durlach.

Krimm spricht im Zusammenhang mit der Teilung von einer „dynastischen Katastrophe“, die sich gerade in der Zeit, als die Konfessionsgruppen im Reich ohnehin alle bestehenden Ordnungen umzustürzen drohten“.„Das Unglück lag nicht allein in der Teilung, sondern in der Absolutheit, mit der die beiden Herrschaften in der Zukunft versuchten, sich voneinander abzugrenzen“ (Schwarzmaier). „Die Jahre zwischen 1771 -1802 gaben einen Vorgeschmack auf das, was sich im 19. Jahrhundert in viel größerem Maßstab wiederholte, die Spannung

zwischen dem lutherischen Landesherrn und den katholischen Untertanen schufen eine Stimmung stets virulenten Kulturkampfes (K.- J. Matz).

„Ohne die Hilfe Preußens wäre es Karl-Friedrich wohl kaum gelungen, seinen Anspruch aus der Erbfolge des Hauses Baden und daraus folgend den Besitz  von Baden – Baden zu behaupten.“

Am 28.1.1765 wurde ein Erbvertrag geschlossen, der die Modalitäten der Wiederereinigung regelte. Nach dem Tode des Markgrafen August Georg von Baden-Baden (1706-1771) und dem Aussterben der bernhardinischen Linie, ergriff Markgraf Karl Friedrich am21.10.1771 Besitz von der Markgrafschaft Baden – Baden.

„Das Jahr 1771 schuf die Voraussetzung für das Kommende: das Jahr 1789 kennzeichnet den Beginn der dritten Phase im Lebensabschnitt“ Karl Friedrichs und seines Staates“(Schwarzmaier).

 

28.10.2021

 Kirchenunion

Durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 waren dem lutherischen Baden unter anderem die rechtsrheinischen Teile der Kurpfalz, Gebiete mit reformiertem Bekenntnis zugefallen. Schon Brauer arbeitete 1803 zielstrebig auf eine Vereinigung der reformierten und lutherischen Kirche hin. Die Reform von oben“ war aber bei den Geistlichen nicht beliebt und endet mit seinem Tod 1813. zum Jubiläum des Reformationsfestes 1817 verlangten mehrere badische Gemeinden eine Vereinigung der evangelischen – lutherischen ( 230.000 Personen) mit den reformierten (62.000 Personen) Christen, nun in der Form einer „Reform von unten“.

Der Großherzog von Baden Ludwig I. berief daraufhin eine Generalsynode ein. Sie bestand aus je 22 Pfarren des lutherischen und 22 Pfarren des reformierten Glaubens. Hebel als oberster Prälat wurde vom Großherzog als Vorsitzender der Generalsynode ernannt. Konsens war über zwei Lehrfragen zu erzielen: Abendmahl und Prädestination. Was das Abendmahl betrifft einigte man sich auf ein  Gedächtnis-, Bekenntnis und Liebesmahl. Bei der Prädestination beschränkte sich die Synode auf das Bekenntnis der Gnadenwahl, die Gott an dem Menschen vollzieht (W. Hug) .Hebel vertrat zusammen mit Nikolaus Sander (1750 -1824), die lutherische Kirche. Wurde Sander zur „treibende Kraft“ (H. Helwig) ,so ist die Vereinigung „nicht ohne Hebels Ansehen und bestimmendem Einfluss, ohne seine Fähigkeit, an- und auszugleichen ,Webfäden zu spannen, Brücken zu bauen., kaum denkbar  (W.Zentner). „Hebel war zwar kein „Architekt“  dieser Union, aber, nach allem, was wir aus den Quellen wissen, der „Bauleiter“. Unter ihm als Ranghöchstem der Geistlichen wurde die

Kirchenunion geräuschlos unter geradezu demokratischen durch Abstimmung nach gründlicher argumentativer Vorbereitung einstimmig vollzogen (R.Siegert). Nach F.Littman versuchte die Synode „kirchliche Mitbestimmung oder Selbstverwaltung“ gegen Staatsminister C. C. Berckheim und den Großherzog zu institutionalisieren. Um die Union nicht zu gefährden, gab die Synode schließlich nach. „Die staatskirchliche Linie siegte“ (F.Littmann).

Die Universität Heidelberg verlieh am 2.8.1821 Hebel den Dr. theol. ehrenhalber in Anerkennung seine Verdienste für das Einigungswerk. Hebel schreibt Hauffe am 12,August 1821 von der Doktorwürde.

 

Heinrich Hauß

 

 

 

 

Hier finden sie unsere Fragen und, sortiert nach Stimmzahl bei der letzten Wahl, die Antworten der Parteien auf unsere Fragen.

Landtagswahl Wahlprüfsteine 2021, Fragen der LVBE

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort Bündnis 90-DIE GRÜNEN

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort CDU

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort SPD

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort FDP

Landtagswahl Wahlprüfsteine, Antwort DIE LINKE

Mit dem Vermerk „letzte Briefe der besten Frau“ verwahrte Markgraf Carl Friedrich von Baden die Briefe seiner verstorbenen Frau Karoline Luise. Beide heirateten am 28. Januar 1751, heute vor 270 Jahren. Aus der langjährigen, liebevollen Ehe gingen drei Söhne hervor, die Karoline Luise selbst erzog. Sie war äußerst gebildet und sehr an Naturwissenschaften interessiert. Insbesondere die Botanik hatte es ihr angetan. Sie legte eine umfassende Pflanzensammlung an – und schuf damit die Grundlage für den Botanischen Garten Karlsruhe, den ihr Ehemann Karl Friedrich 1808 an der heutigen Stelle gründete.

Markgräfliche Hochzeit

Gut sechs Wochen vor seinem 18. Geburtstag wurde Carl Friedrich 1746 vom Kaiser für mündig erklärt. Er übernahm die Regierung als Markgraf von Baden-Durlach. Seine zukünftige Ehefrau lernte Carl Friedrich am Fürstenhof in Darmstadt kennen: Es war die hessische Prinzessin Karoline Luise, die Tochter des Landgrafen Ludwig VIII. Nach dem Tod ihres Großvaters Ernst Ludwig wurde ihr Vater sein Nachfolger in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Als älteste Tochter war Karoline Luise damit die offizielle Repräsentantin des Hofes. Am 28. Januar 1751 gaben sich Carl Friedrich in Darmstadt das Ja-Wort. Den „Trau-Sermon“ hielt der Theologe und Hofprediger Friedrich Wilhelm Berchelmann.

Gemeinsame Interessen verbinden

Karoline Luise galt als selbstbewusst und gebildet. Die Markgräfin schaffte mehr als 3.300 wissenschaftliche Bücher an – und las sie auch: ob Kunst, Literatur oder Theologie, Geschichte, Naturwissenschaften oder Medizin. Der berühmte Johann Caspar Lavater nannte sie 1782 in einem Brief an Goethe die „Vielwisserin und Vielfragerin von Baden“. Karoline Luise war eine selbständig denkende Frau, unabhängig und begabt. Man beschrieb sie als „gründlich, sachlich und mit klarem Ordnungssinn“. Diese Wesenszüge wusste Karoline Luise zu nutzen: Sie war eine leidenschaftliche Sammlerin und sammelte neben Kunst und Mineralien auch Pflanzen.

Lange Tradition des Botanischen Gartens

Karoline Luise förderte den Aufbau einer modernen Pflanzensammlung – und ließ bis dahin in Baden völlig unbekannte Gewächse holen. Die Bestände ließ sie nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten ordnen: nach dem seit 1735 entwickelten System des schwedischen Botanikers Carl von Linné (1707–1778). Linné benannte 1775 sogar die neu entdeckte Glückskastanie nach ihr: Carolinea prinzeps L., die heute als Zimmerpflanze Pachyra aquatica bekannt ist. Mit ihrem großen Interesse an den Naturwissenschaften und ihrer Liebe zu den Pflanzen knüpfte sie an die lange Tradition des Hauses Baden an: Bereits Markgraf Karl Wilhelm, der die Stadt Karlsruhe 1715 gegründet hatte, war ein leidenschaftlicher Pflanzensammler. Seine Glashäuser und die Freiflächen im Schlossgarten seiner Residenz wurden mit der Zeit zu klein für die wachsende Sammlung Karoline Luises. Der Botanische Garten Karlsruhe entstand 25 Jahre nach Karoline Luises Tod, im Jahr 1808 an der heutigen Stelle.

 

Hintergrund:

In diesem Brief an den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe finden Sie den Standpunkt, den auch die „Badische Heimat Regionalgruppe Karlsruhe“ einnimmt, die diese Initiative unterstützt. Es geht darum, dass das vom Bundesparlament abgesegnete Gebäude für das Informationszentrum „Forum Recht“ nicht im (ohnehin zu kleinen) Garten des Bundesgerichtshofs gebaut wird. Der Bundesgerichtshof residiert im denkmalgeschützten „Erbgroßherzoglichen Palais“, dem letzten Schlossbau der badischen Großherzöge und bildet zusammen mit der Parkanlage eines der wenigen noch erhaltenen herausragenden Gebäude aus der Kaiserzeit. Das „Forum Recht“ würde an dieser Stelle die Parkanlage wie auch die Sicht erheblich.

 

An die
Mitglieder des Karlsruher Gemeinderates
Haus der Fraktionen
Hebelstraße 13
76133  Karlsruhe
c/o Prof. Dipl.-Ing. Robert Mürb
Andersenstraße 7
76199 KarlsruheTelefon: 0721 884728
E-Mail: robert.muerb@web.de

Karlsruhe, den 12.September 2020

Standort für das Forum Recht in Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

in einem Gespräch mit Herrn OB Dr. Mentrup zum Standort des Forum Recht in Karlsruhe vor wenigen Tagen (10.9.20) wurde – in Anwesenheit von Herrn BM a.D. Eidenmüller, Vorsitzender des Fördervereins Forum Recht e.V., Herrn Prof. Grether, Verfasser der Machbarkeitsstudie für den Standort am Karlstor, und Herrn Gerardi, Leiter des Bereichs Stadtbild im Stadtplanungsamt – bestätigt, dass das Projekt „Forum Recht“ mit Sitz in Karlsruhe auch dann nicht gefährdet sei, wenn ein attraktiver alternativer Standort vorgeschlagen werden würde. Somit liegt es jetzt, nach Aussage von Herrn OB Dr. Mentrup, am Gemeinderat, über den Standort zu entscheiden.

Diese Entscheidung muss mit den gesetzlichen Verpflichtungen des Bundes, wie zum Beispiel dem BNatSchG, insoweit konform gehen, dass die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Bewirtschaftung von Flächen im Eigentum oder Besitz der Öffent­lichen Hand in besonderer Weise berücksichtigt werden. In unseren bisherigen Schreiben an Herrn OB Dr. Mentrup und Sie, die Mitglieder des Karlsruher Gemeinderates, haben wir darüber hinaus auf Strategiepapiere zu Stadtgrün und zu Stadtnatur hingewiesen, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurden.

Die Bebauung eines historischen Parks mit ausgewachsenen, wertvollen Bäumen am Karlstor steht im Gegensatz zu den seit vielen Jahren weiterentwickelten Aussagen zum Schutz von urbanen Grünflächen. Wie wir in zahlreichen Gesprächen festgestellt haben, haben Mitbürger-innen und Mitbürger kein Verständnis für einen Neubau auf dem Gelände des BGH am Karlstor. Insbesondere in der Stadt Karlsruhe, die zu Recht im Juli 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat und zu Recht mehr Grün fordert. Viele Städte und Gemeinden haben in ihrer Stadtentwicklung und Stadtplanung entsprechend der wiederholten Hinweise des Deutschen Städtetages auf die Bedeutung des Grüns in der Stadtentwicklung reagiert.

Die aktuellen Erkenntnisse der Virologen über die Bedeutung des Aufenthaltes und der Wir­kung der natürlichen Umwelt für die Gesundheit der Menschen haben zu einem weiteren Umdenken bezüglich der Nachverdichtung in Städten geführt. Diese Erkenntnis, die es schon im 19. Jhdt. und Anfang des 20. Jhdt. gab, als es in den dicht bebauten Stadtteilen von Berlin, Leipzig und anderen Großstädten zu Epidemien kam, ist wieder in Vergessenheit geraten.

Architekturzeitschriften haben die Entwicklung aufgegriffen, und ebenso die Bundessstiftung Baukultur, die sich diesem Thema ganz aktuell, aber noch vor der Corona-Pandemie in ihrem Baukulturbericht 2020/21 „Öffentliche Räume“ widmete und aktuell auf die neue Entwicklung aufmerksam macht (siehe Anhang).

Nicht nur die Öffentlichkeit in Karlsruhe, sondern die bundesweite Öffentlichkeit – sicher auch in Leipzig – wäre irritiert, wenn ein Wettbewerb für den Neubau „Forum Recht“ in einer innerstädtischen Grünfläche ausgeschrieben würde, die schon seit 1817 besteht und in einem städtebaulichen, historisch bedeutsamen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude des BGH, dem letzten badischen Schlossbau, zu sehen ist, bei dem es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung handelt, das strengsten Umgebungsschutz genießen muss. Schon vor 20 Jahren als es um die Erweiterung des BVG in den Botanischen Garten am Schloss ging, war die Öffentlichkeit sehr erstaunt, dass offensichtlich für die höchsten deutschen Gerichte andere rechtliche Maßstäbe angelegt werden als für Bürgerinnen und Bürger.

Der Bund weist in den o.g. Strategiepapieren auf die Nutzung von vorhandenen Gebäuden als Alternativen hin. Im Falle des „Forum Recht“ bietet sich durch den vorgesehenen Verkauf des ehemaligen Markgräflich-Hochbergschen Palais am Rondellplatz eine hervorragende Möglich-keit, diese Zielsetzung zu befolgen. Der verbliebene Portikus im Mittelteil des Palais‘ gehört, nach Plänen von Friedrich Weinbrenner erbaut, wie die Verfassungssäule, die an die erste Deutsche Verfassung 1818 erinnert, zur denkmalgeschützten Sachgesamtheit „via triumphalis“.

Alle Bauteile hinter und neben der klassizistischen Fassade sind nicht erhaltenswürdig. Bei einem Neubau können die Seitenflügel an der Karl-Friedrich- und Markgrafenstraße auf die historische Bauflucht vorgezogen werden. Auf diese Weise kann ein größeres Bauvolumen erzielt werden, das auch alle Möglichkeiten einer neuen architektonischen Gestaltung zuließe. Nach unserer Einschätzung ergäbe sich dadurch auch für die Stadt die Chance einer bisher angedachten Nutzung. Im Mittelteil könnte ein Saal für verschiedene Nutzungen, sowohl für das „Forum Recht“ als auch als Ratssaal, entstehen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Gartengelände des ehemaligen Markgräflichen Palais erhalten bliebe und als „Pocketpark“ für die Karlsruher Bevölkerung geöffnet werden könnte. Diese Grünfläche wäre ein angemessener Ersatz für die Freiflächen, die der Erweiterung des Staatstheaters zum Opfer fallen.

Vom Rondellplatz könnte man sich eine „Info-Route für die Bürgerschaft“ entlang der „via triumphalis“ in Richtung Schloss vorstellen, die angefangen beim zukünftigen Forum Recht und dem Regierungspräsidium, in dem das Bürgerinformationszentrum / Europe Direct Karlsruhe untergebracht ist, über das Rathaus und den Platz der Grundrechte schließlich zum BVG führt. Vom Rondellplatz könnte man sich einen „Weg des Rechts“ über den City-Boulevard Kriegsstraße zum BGH und zum ehemaligen Hochsicherheitssaal, der im Original erhalten werden kann, ohne in den geplanten Neubau einbezogen zu sein, vorstellen.

Wie Sie sehen, lohnt es sich, sich für die Neuordnung und Erhaltung der Grünflächen am Rande der Innenstadt sowie für die einzigartige, unverbaute Lage des Erbgroßherzoglichen Palais‘ am Karlstor einzusetzen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, die anstehenden noch ungelösten finanztechnischen und planrechtlichen Fragen bzgl. des Palais‘ am Rondellplatz zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dipl.-Ing. Robert Mürb Dr. Helmut Rempp Dr. Gerhard Kabierske Dr. Charlotte Kämpf

Initiative „Unser Karlsruhe – lebenswert, nachhaltig, klimagerecht“

 

 

Die Badische Heimat Regionalgruppe Karlsruhe gratuliert der Ehrenbürgerin der Stadt Karlsruhe, Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle, herzlich zum 80. Geburtstag. Gerlinde Hämmerle hat sich in vielfältiger Weise um Baden verdient gemacht. Sie ist durch und durch Badnerin und hat sich nicht nur um die „Badische Heimat“ verdient gemacht, sondern übt auch noch das Amt der Kuratoriumsvorsitzenden der Landesvereinigung Baden in Europa aus. Lange Jahre stand sie auch dem Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Karlsruhe und dem Rastatter „Förderverein Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte“. Wir wünschen ihr alles Gute und uns weiterhin ihre Unterstützung. Eine ausführliche Würdigung erfolgt im nächsten Heft der „Badischen Heimat“

 

Heinrich Hauß, der langjährige Chefredakteur der Zeitschrift „Badische Heimat“, hat wichtige Gedenktage Badischer Geschichte für Sie ausgewählt. Mit einem dieser Gedenktage befasst sich auch sein Artikel „Das Ständehaus in Karlsruhe, das erste deutsche Parlamentsgebäude. 16. Oktober 2020: Zweihundert Jahre seit der Grundsteinlegung“

Gedenktage

 Vor 50 Jahren:

07.06.1970: Wiederholung der Volksabstimmung von 1951 über die Wiederherstellung Badens

Vor 75 Jahren:

19.09.1945 Amerikaner proklamieren das Land Württemberg-Baden

01.03.1944 Zerstörung Bruchsals durch Bombenangriff

Vor 100 Jahren:

14.04.1920 Gründung der Schule Schloss Salem als Landerziehungsheim durch Prinz Max

01.10.1020 Fusionierung der Kunstgewerbeschule und der Kunstakademie zur

Landeskunstschule

Vor 150 Jahren:

21.12.1870 Ratifizierung des Vertragswerks über die Reichsgründung im Landtag

Vor 200 Jahren:

16.10.1820 Grundsteinlegung des Ständehauses in Karlsruhe mit Rede von

Prälat J.P. Hebel

02.05.1820 Geburtstag Robert Gerwigs

Vor 250 Jahren:

20.03.1770 Geburtstag Johann Gottfried Tullas

Vor 300 Jahren:

März 1720   Damian Hugo von Schönborn wählt Bruchsal als Bauplatz für seine neue

Residenz

12.04.1720 Kurfürst Karl Philipp verlegt die kurpfälzische Residenz von Heidelberg nach

Mannheim

Ständehaus

Das Ständehaus in Karlsruhe, das erste deutsche Parlamentsgebäude

1. Oktober 2020: Zweihundert Jahre seit der Grundsteinlegung

I. Die Bedeutung des Ortes

„Wenn man heute Orte sucht, die für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von Bedeutung waren, wird mit Sicherheit über das Hambacher Schloss und der Frankfurter Paulskirche auch das Badische Ständehaus in Karlsruhe genannt werden müssen“.(1). Was in der Zweiten Klammer des Ständehauses verhandelt wurde, hat Franz Schnabel in wenigen  Sätzen zusammengefasst:

„Ganz Deutschland blickte nach dem Ständehaus in  Karlsruhe, wo die umjubelten Volksführer die Frage nach Einheit und Freiheit zu ersten Mal öffentlich erörterten und der Kampf gegen das alte System einen oft dramatischen Verlauf nahm. Auf der  Tribüne drängten sich die Zuschauer, die von weither angereist waren. Und die fremden Diplomaten berichteten eingehend nach Hause von dem ungewohnten Schauspiel einer öffentlichen ständischen  Versammlung in Deutschland.  Die badischen Landtage wurden zu einer eigentlichen Schule des vormärzlichen Liberalismus.

II. Die ersten Sitzungen in Provisorien

Für den ersten Landtag am 22.4.1819  stellte der Großherzog den Turmflügel des Schlosses zur Verfügung. Dann wechselte die Ständeversammlung in das Anwesen des Sattlermeisters Carl Schmid vis – a – vis des Markgräflichen Palais. Die Zweite Kammer tagte dort vom 26. 5. bis zum 5. 9. 1820. Am 17.8.1820 schlug der Militärbaumeister Friedrich Arnold (1786-1854) einen Neubau vor. Er sollte auf dem Gartengelände des Postverwalters Sebald Greglinger errichtet werden. Arnold erhielt am 31.1.1821 die „Direktion über den Bau“. Am. 16.10.1820 wurde der Grundstein zu dem Gebäude gelegt. Die erste Sitzung fand am 4.9.1822 statt.

III. Abriss der Brandruine im Jahre 1961

„Eigentlich unbegreiflich“

„Für den Untergang des Ständehauses waren letztlich die Nationalsozialisten verantwortlich“(2). „Für Baden ist der Untergangstermin beinahe auf die Stunde genau anzugeben: 11. März 1933, nach 11 Uhr“ (3). Mit der Absetzung des Staatspräsidenten Dr. Joseph Schmitt durch Robert Wagner endete die Badische Republik und damit auch die parlamentarische Funktion des Ständehauses. Am 9.6.1933 vertagte sich der Landtag auf unbestimmte Zeit, am 14.10.1933 löste sich der Landtag endgültig auf.

In der letzten Sitzung des Landtages vom 9. Juni 1933 wurde über das badische Ermächti- gungsgesetz abgestimmt. Der Abgeordnete Josef Amann hatte die Aufgabe, das Nein seiner Fraktion zu diesem Gesetz zu sprechen. „Unter dem Gelächter der Nationalsozialisten forderte er Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung, während der für das Zentrum sprechende Prälat Föhr der neuen Regierung die Loyalität seiner Partei zusagte. Mit diesem unwürdigen Akte endete ein Jahrhundert badischer Landtagsgeschichte“ (4).

Noch im Jahre 1944 wurde das „ehemalige Landtagsgebäude“ an die Landesstelle des Reichspropagandaministeriums und an das Gaupropagandaamt Baden vermietet.

Bei einem Fliegerangriff wurde das Ständehaus am 27.September 1944 zerstört. Am 13. November 1961 wurde mit den Abriss der Bauruine „sang- und klanglos“(Schwarzmaier) begonnen. 1987 nach 27 Jahren seit dem Abriss schien man zu realisieren, was man mit dem Abriss der Ständehausruine endgültig für die Stadt und das Land verloren hatte. „Ohne Rücksicht auf den historischen Stellenwert des Parlamentsgebäudes, ohne sich auf die ureigene lokale Bautradition und den hohen Stellenwert des für Karlsruhe bekannt gewordenen Gebäudeensembles zu besinnen, wurde die Brandruine im Jahre 1961 niedergelegt“ (5).1979 wurde das auf dem früheren Areal des Ständehausareals von  Helmut Bätzner errichtete Gemeindehaus mit Stephansaal eingeweiht. Nachdem die Stadt Karlsruhe 1987 das 930 Quadratmeter große Restgrundstück (Süd-Ost- Ecke) gekauft hatte, wurde in der Zeit von 21.11.1987 bis zum 22.3.1988 in einer Veranstaltungsreihe der BNN und der Badischen Heimat Bau und Nutzung unter dem Titel „Ständehaus – was nun? öffentlich mit Fachleuten.  diskutiert (6).

IV. „Für das ehemalige Badische Landtagsgebäude nichts übrig“

„Das neue Land Baden – Württemberg hatte für die Ruine des ehemaligen Badischen Landtags nichts übrig …. und so verschwand die steingewordene Erinnerung an das erste Parlamentsgebäude in Deutschland“ (7). Obwohl „das Gerippe des Ständehauses über viele Jahre“ als eine Mahnung“ empfunden werden konnte, „das bauhistorisch wertvolle, geschichtsträchtige Haus wiederaufzubauen“, wurde sie nicht wahrgenommen. Kurz vor der Auffindung des Grundsteins (22.3.1962) schrieb Otto B. Rögele im Rheinischen Merkur: „Eine den Zeugnissen der badischen Selbständigkeit im Grunde feindliche Staatsgewalt, ein  auf banale Modernität und Gewerbesteuer erpichte Stadtverwaltung und ein Geschäftsdenken…haben in einträchtigem Zusammenwirken erreicht, dass der einst so bedeutende Besitz Karlsruhes an Bauten der klassischen und romantischen  Epoche immer kleiner wird“ (8). In der Nachkriegszeit hatte das Ziel „der Stadt eine neue Identität zu verschaffen, einen außerordentlichen Rang (9). Eine ausschlaggebende  Rolle im  Identitätsfindungsprozess der Stadt Karlsruhe nach dem Krieg spielten die Ansiedlungen der Hohen Gerichte: Am 8.10.1950 wurde des BGH eröffnet, am 18.4.1951 das BVG. Ein Blick auf die landespolitischen Daten 1961 und 1962 können zur Klärung des Desinteresses des neuen Bundeslandes  an der Ständehausruine herangezogen werden. Am  5. / 6. 6.1961 wurde das neue Landtagsgebäude in Stuttgart eingeweiht und 1962 die Zehnjahresfeier begangen. Eine historische Anknüpfung „an die reichen parlamentarischen Traditionen im Südwesten mit den Landtagen in Karlsruhe und Stuttgart“ (10) im Zeichen des Interesses an der Landesgeschichte sollte genügen. In Karlruhe, so argumentierte man wohl in Stuttgart, „wird kein Landtag mehr tagen, also bedarf es auch keines Gebäudes mehr dafür“ (U. Theobald).

V. „Spät erwachte Liebe“:

Die Veranstaltungsreihe „Ständehaus – was nun?“

Bei der Eröffnungsveranstaltung „Ständehaus – was nun ? “(11) der BNN und der Badischen Heimat hat OB Gerhard Seiler zur Frage der Verantwortung für den Abriss Stellung bezogen :  „Diese Diskussion, die jetzt geführt wird und in manchen Teilen den Ton der Anklage gegen die Stadt hat, müsste nicht mit der Stadt geführt werden, sondern mit dem Land Baden-Württemberg“. Und schließlich: „wo waren die Diskussionen im Jahre 1945 bis zum Jahre 1961 als dieses Gebäude…abgerissen wurde… warum hat die Badische Heimat, warum haben die Badischen Neusten Nachrichten damals, als  es noch etwas zu schützen gab,…nicht ein solches Aufgebot hervorragender Fachleute zusammengebracht? “ (12). Ein Teilnehmer  der Veranstaltungsreihe brachte den Abriss 1961 hellsichtig  mit der „Identitätsirritation“, in der sich die Stadt damals befand, in Verbindung (Jakob).

Nach Weinbrenner war die „Disposition“ des Grundstücks hinter der Kirche für eine angemessene Bebauung „nicht die günstigste“. Die Ecke gegen den katholischen Kirchplatz  sah er als das „Centrum“  und ordnete die Seiten „beyde als Hauptfronten des Gebäudes“ an. Die Ecke artikulierte er durch ein so genanntes Rondell. So hat denn auch Everke in seinem Vortrag  als Bedingung für einen neuen Entwurf die Wiederaufnahme des Eckrondells empfohlen. Das Eckrondell als „ein besonders Merkmal des Ständehauses“ würde sich so als „symbolischer Bedeutungsträger“ anbieten (12).

Stadtrat August Vogel (CDU) wies auf die Dimensionen der „Ständehausfrage“ hin, sie sei nicht nur eine Frage der geschichtlichen Identität dieser Stadt“, sondern auch eine Frage der Erwartung“, die aus ganz Baden an die Stadt gestellt wird.“ Gewissermaßen werde erwartet, dass die Stadt Karlsruhe, ihre  „Rolle als alte badische Residenz weiterspiele“(13).

Die Synthese von Gedenkstätte und Stadtbibliothek, auf die man sich schließlich einigte, interpretierte Michael Heck als Beweis dafür, dass „die Bibliothek der institutionalisierte Beweis dafür  sei, „dass der Kampf für mehr Liberalität doch erfolgreich war“ (14).

 

Anmerkungen:

1 Ernst Otto Bräunche, Karlsruhe Stadt der Demokratie und des Rechts in: Baden – Württembergische Erinnerungsorte, 2012, S.154.

2 Projektgruppe Erinnerungsstätte  Ständehaus,  Erinnerungsstätte im Ständehaus. In: Karlsruhe stadthistorische Beiträge 1988-1993,1994, S. 203.

3 Hans Georg Zier, Die politische Geschichte Badens 1918-1933. In: Badische Geschichte. Vom Großherzogtum  bis zur Gegenwart. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.),1979. S. 143.

4 Hansmartin Schwarzmaier, Von der Weimarer Republik zum Dritten  Reich. In: Von der Ständeversammlung zum demokratischen  Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden – Württemberg. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.), 1982, S. 242. Zusammensetzung des „Nazi-Landtages“:  57 Abgeordnete: 30 Nationalsozialisten (45,5 %), 17 Zentrum, 8 SPD, 2 Nationalliberale.

5  G. Everke, Stephanplatz in: Stadtplätze in Karlsruhe. Veröffentlichung des Stadtarchivs Karlsruhe Bd.26, 2003, S.190.

6  Horst Schlesinger / Josef Werner, Die 60er  Jahre. Ein Karlsruher Jahrzehnt in Bildern, 1994,S. 30.

7  Gerhard Everke, Baugeschichte und Schicksal des Karlsruhe Ständehauses,  17. 12.1987. In:  U. Theobald (Hrsg), Ständehaus – was nun?  Typoscript ohne Seitenzahlen, 1987.

8 Dekanatszentrum St. Stephan am 21.11.1987.

9 Ernst Otto Bräunche, Karlsruhe Stadt der Demokratie und der Rechte. In:  R. Weber / P. Steinbach  / H..-G. Wehling, Baden – Württemberg Erinnerungsorte, 2012, S.159.

10 Stationen 1952 – 1992  Baden – Württemberg und sein Landtag, Landtag B.-W.(Hrsg.).

11  Motto der Veranstaltungsreihe: „Spät erwachte Liebe zu einem dafür umso “teureren“ Andenken  – zu spät??“.

12 G. Everke, Baugeschichte am 17.12.1987 a. a. O.

13 H. Hauß, August Vogel, Vorkämpfer für das Ständehaus BH 3/1973, S. 514.

14 H. Hauß, 175. Jubiläum der Badischen Verfassung und Einweihung der Stadtbibliothek im Ständehaus, BH 3/1993, S. 37.