Anbei finden sie die Antworten der Landesvereinigung Baden in Europa auf die Stellungnahmen der Parteien zu den Wahlprüfsteinen in ganzer Länge.

Stellungnahme der LVBE-Bündnis90-Die Grünen
Stellungnahme der LVBE-CDU
Stellungnahme der LVBE - SPD
Stellungnahme der LVBE - FDP
Herr Lorenz - Regierung Baden-Württemberg 2021 03 05

15.5.1521 Sebastian Brant

 

1475 Studium der Rechte in Basel, 1489 Doktor beider Rechte, 1492 Dekan der juristischen Fakultät 1500 Übersiedlung nach Straßburg, Dort Stadtsyndikus (Leiter der städtischen Verwaltung) 1503 Stadtschreiber. Vom Kaiser Maximulian erhielt er den Titel eines Kaiserlichen Rates und comes palatinus.

Hauptwerk Brants ist „Das Narrenschiff“ (1494 in Basel), eine epochenmachende Zeit- und Ständesatire. Es ist „das bedeutendste einer langen Folge von sittenpredigenden Werke, in denen die Schwächen und Laster der Menschheit als Torheit gegeißelt werden“(K.Busse).Unter Narrheiten werden menschliche Schwächen und Fehler verstanden. Brants besonderer Einfall ist die Idee, alle Narren auf einem Schiff zu versammeln. Auf einem Schiff, das nach Narragonien steuert, sammelt sich bunt durcheinander die personifizierten  Narrheiten aller Stände. Man hat festgestellt, dass in Brants Werk „das Laster zur Torheit wird und der „intellektuelle Spott die christliche Gewissenserschütterung“ ablöst (F. Martini).

„Das Narrenschiff wird der erste europäische Bestseller eines deutschsprachigen Autors und zum größten Bucherfolg vor Johann Wolfgang von Goethe „Die Leiden des jungen Werther (1774)

(A.- M. Trinca). Zwischen 1494-1513 erschienen sechsunddreißig verschiedene Ausgaben. Zeitlich ihm nächststehende Nachahmer waren Geiler von Kaisersberg, Thomas Murner (Narrenbeschwörung, 1512)  Hans Sachs und Johannes Fischart, Erasmus´ „Moriae Encomium“(1511) wurde unmittelbar von Brant angeregt. Geiler vom Kaisersberg predigte 1498 in Straßburg über das Narrenschiff.

 

22.7. 1971

Verschiebung der historischen Verwaltungsgrenzen

„ Das Gebiet der neuen Landkreise und die künftigen Regierungsbezirke überschreiten die historischen Grenzen der früheren Länder des heutigen Baden – Württemberg“. „Diese historischen Grenzen verlieren damit an Bedeutung als überkommene Abgrenzungen verschiedener Rechts- und Verwaltungsbereiche.“ Das Kreisreformgesetz tilgte bisher nach den ehemaligen Ländern Südwürttemberg – Hohenzollern, Nordwürttemberg und Südbaden bzw. des Landesteils Nordbaden benannte Regierungsbezirke und ersetzte diese durch Städtenamen, in denen die Regierungspräsiden ihren Sitz hatten. Nach § 25 sollten  die Regierungspräsidien bis zum 1.1.1977 abgeschafft werden. 1973 wurden sie beibehalten. „Mit der Verschiebung der historischen Verwaltungsgrenzen hat das Badische vom Mal zu Mal wichtige Stützpunkte verloren“ (P.- L Weinacht). Es wurde z.B. der einstige badische Landkreis Tauberbischofsheim um das württenbergische Mergentheim erweitert und dem neuen Kreis, dem Regierungspräsidium Stuttgart zugeordnet. Der württembergische Kreis Rottweil  und Tuttlingen wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zugeordnet. Die Landkreise Freudenstadt und Calw wurden dem Regierungspräsidium Karlsruhe zugeordnet.

Für den Landesverein bedeutet das „Vorbei die Übereinstimmung zwischen Grenzen der Regierungsbezirke Süd- und Nordbaden mit dem Vereingebiet (P.- L.Weinacht).

 

7.8. 1771

250 Todestag Schöpflins

Schöpflin und die Entdeckung der Zähringergeschichte

Trotz des Auftrages, den er von Karl Friedrich übernommen hatte, löste sich Schöpflin von der herkömmlichen Hofhistoriographie und wurde zu einem „leidenschaftlichen Erforscher der Quellen.“ Schöpflin wurde in Sulzburg (Markgräflerland) geboren. 1720 wurde er Professor für Geschichte und Rhetorik in Straßburg. Schöpflin ist einer der bedeutendsten Geschichtsforscher seiner Zeit.“ „Ihm ist die „Wiederentdeckung der Herzöge von Zähringen zu verdanken“. Der erste Band der Historia Zaringo – Badensis erschien bei Maklot 1763 in sieben Bänden und in lateinischer Sprache.

Die Forschungen Schöpflins stellten die Herkunft des Hauses  Baden auf eine neue, wissenschaftlich begründete Basis“. „Die Entdeckung der Zähringer als einer seiner Vorfahren wurde für Karl Friedrich zum Politikum“ und ließ sich „für alle zukünftigen staatsrechtlichen Deduktionen einsetzen“ (Schwarzmaier). Es ging um recht konkrete Machtansprüche im Breisgau, der bis zum Ende des 18,Jahrhunderts zu den habsburgischen Vorlande gehörte und wie  eine breite Barriere zwischen den „oberen“ und „unteren“ Lande

des Markgrafen lag. Da die Zähringer ausgestorben waren, konnten sich die Markgrafen von Baden als Erben ansehen, als „Herzöge von Zähringen“.

Goethe hat in „Dichtung und Wahrheit“ ein lebendiges Bild von Schöpflin entworfen. „Meine Promotion war am 6. August 1771 geschehen; den Tag darauf starb Schöpflin im fünfundsiebzigsten Jahre. Auch ohne nähere Berührung hatte derselbe auf mich eingewirkt…

Die freigebigste Natur hatte Schöpflin ein vorteilhaftes Äußere verliehn, schlanke Gestalt, freundliche Augen, redseligen Mund, eine durchaus angenehme Gegenwart… Er gehörte zu den glücklichen Menschen, welche Vergangenheit und Gegenwart zu vereinigen geneigt sind, die dem Lebensinteresse das historische Wissen anzuknüpfen, verstehn. Im Badschen geboren, in Basel und Straßburg erzogen, gehörte er den paradiesischen Rheintal ganz eigentlich zu, als einem ausgebreiteten wohlgelegenen Vaterlande“..

 

16. 8. 1821

Aufhebung des Bistums Konstanz und die Errichtung einer „Oberrheinischen Kircheprovinz“

 Durch die päpstliche Bulle „Provida solersque“ wurde das Bistum Freiburg gegründet Die Bulle verfügt die „Supression“ des Bistums Konstanz „Den Titel, den Namen, die Natur, das Wesen und den ganzen gegenwärtigen Bestand der erledigten bischöflichen Kirche zu Konstanz, samt ihren Kapitel“… „unterdrücken, vernichten und vertilgen wir“  heißt es in der Bulle. Die Wahl des Ortes Freiburg „lässt Vorbehalte der päpstlichen Verhandlungsdelegation gegenüber dem Großherzog spüren. Denn auch die katholischen Städte Rastatt, Ettlingen, Bruchsal waren als Bischofssitz im Gespräch gewesen; ein Grund für deren Ablehnung scheint die Nähe zur Residenz gewesen zu sein. Der Bischof sollte auch räumlich aus der unmittelbaren Umgebung der Regierung entfernt sein“(Clemens Rehm). Rom scheint vor allem daran gelegen zu haben, dass die „Deutsche Kirche“ noch einmal eine durch Verfassung und Recht garantierte Eigenstellung mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erlangte. Die Erinnerung aber an Geist und Idee der alten Reichskirche sollte durch diese Demonstration der päpstlichen Machtvollkommenheit für immer ausgelöscht und vergessen sein“. Dass die Verwirklichung des neuen Bistums noch weitere sechs Jahre auf sich warten ließ, hing mit dem Bistumsverweser Wessenberg (1774- 1860) als Kapitularvikar zusammen, der gestützt auf die badische Regierung in seinem kirchlichen Amt verharren konnte. Wessenberg war nach dem Tode Karl Theodor von Dalberg, Bischof von Konstanz (1744 -1817) 1817 vom Konstanzer Domkapitel zum Bistumsverweser gewählt worden. Die ergänzende Bulle „Ad Dominici gregis custodiam“ von Papst Leo XII. vom 11. April 1827 regelt die Frage der Bischofswahl. Mit der Auflösung des alten Bistums Konstanz wurde Rom „auf elegante Weise“ den  dort amtierenden Bistumsverweser Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg  los, „der eigentlich erster Bischofskandidat des Großherzogs für das badische Landesbistum gewesen war (C. Rehm).

 

21.10.1771

Wiedervereinigung Badens

 Christoph I. (1475-1527) hatte noch einmal die gesamten badischen Lande in seiner Hand vereinigt, so verhinderte die von ihm vorgesehene Teilung der Markgrafschaft ihren Aufstieg zu einer bedeutenden Herrschaft im Reich. Nur der frühe Tod seines Sohnes, des Markgrafen Philipp (1515-1533),  verhinderte eine Dreiteilung der badischen Lande. Philipp starb 1533 ohne männlichen Erben.

Die Teilung der badischen Gebiete von 1535  „bildet das wohl einschneidenste Ereignis in der badischen Geschichte und prägte diese für die nächsten 250 Jahre bis zur Wiedervereinigung beider Herrschaften 1771“ (Schwarzmaier). In Zukunft gab es zwei badische Markgrafschaften, beide zu klein, um eine bedeutende Rolle in der Geschichte Südwestdeutschlands zu spielen. Bernhard (1515-1536) entschied sich für Baden – Baden, Ernst (1515-1552)  für Baden  (Pforzheim) – Durlach.

Krimm spricht im Zusammenhang mit der Teilung von einer „dynastischen Katastrophe“, die sich gerade in der Zeit, als die Konfessionsgruppen im Reich ohnehin alle bestehenden Ordnungen umzustürzen drohten“.„Das Unglück lag nicht allein in der Teilung, sondern in der Absolutheit, mit der die beiden Herrschaften in der Zukunft versuchten, sich voneinander abzugrenzen“ (Schwarzmaier). „Die Jahre zwischen 1771 -1802 gaben einen Vorgeschmack auf das, was sich im 19. Jahrhundert in viel größerem Maßstab wiederholte, die Spannung

zwischen dem lutherischen Landesherrn und den katholischen Untertanen schufen eine Stimmung stets virulenten Kulturkampfes (K.- J. Matz).

„Ohne die Hilfe Preußens wäre es Karl-Friedrich wohl kaum gelungen, seinen Anspruch aus der Erbfolge des Hauses Baden und daraus folgend den Besitz  von Baden – Baden zu behaupten.“

Am 28.1.1765 wurde ein Erbvertrag geschlossen, der die Modalitäten der Wiederereinigung regelte. Nach dem Tode des Markgrafen August Georg von Baden-Baden (1706-1771) und dem Aussterben der bernhardinischen Linie, ergriff Markgraf Karl Friedrich am21.10.1771 Besitz von der Markgrafschaft Baden – Baden.

„Das Jahr 1771 schuf die Voraussetzung für das Kommende: das Jahr 1789 kennzeichnet den Beginn der dritten Phase im Lebensabschnitt“ Karl Friedrichs und seines Staates“(Schwarzmaier).

 

28.10.2021

 Kirchenunion

Durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 waren dem lutherischen Baden unter anderem die rechtsrheinischen Teile der Kurpfalz, Gebiete mit reformiertem Bekenntnis zugefallen. Schon Brauer arbeitete 1803 zielstrebig auf eine Vereinigung der reformierten und lutherischen Kirche hin. Die Reform von oben“ war aber bei den Geistlichen nicht beliebt und endet mit seinem Tod 1813. zum Jubiläum des Reformationsfestes 1817 verlangten mehrere badische Gemeinden eine Vereinigung der evangelischen – lutherischen ( 230.000 Personen) mit den reformierten (62.000 Personen) Christen, nun in der Form einer „Reform von unten“.

Der Großherzog von Baden Ludwig I. berief daraufhin eine Generalsynode ein. Sie bestand aus je 22 Pfarren des lutherischen und 22 Pfarren des reformierten Glaubens. Hebel als oberster Prälat wurde vom Großherzog als Vorsitzender der Generalsynode ernannt. Konsens war über zwei Lehrfragen zu erzielen: Abendmahl und Prädestination. Was das Abendmahl betrifft einigte man sich auf ein  Gedächtnis-, Bekenntnis und Liebesmahl. Bei der Prädestination beschränkte sich die Synode auf das Bekenntnis der Gnadenwahl, die Gott an dem Menschen vollzieht (W. Hug) .Hebel vertrat zusammen mit Nikolaus Sander (1750 -1824), die lutherische Kirche. Wurde Sander zur „treibende Kraft“ (H. Helwig) ,so ist die Vereinigung „nicht ohne Hebels Ansehen und bestimmendem Einfluss, ohne seine Fähigkeit, an- und auszugleichen ,Webfäden zu spannen, Brücken zu bauen., kaum denkbar  (W.Zentner). „Hebel war zwar kein „Architekt“  dieser Union, aber, nach allem, was wir aus den Quellen wissen, der „Bauleiter“. Unter ihm als Ranghöchstem der Geistlichen wurde die

Kirchenunion geräuschlos unter geradezu demokratischen durch Abstimmung nach gründlicher argumentativer Vorbereitung einstimmig vollzogen (R.Siegert). Nach F.Littman versuchte die Synode „kirchliche Mitbestimmung oder Selbstverwaltung“ gegen Staatsminister C. C. Berckheim und den Großherzog zu institutionalisieren. Um die Union nicht zu gefährden, gab die Synode schließlich nach. „Die staatskirchliche Linie siegte“ (F.Littmann).

Die Universität Heidelberg verlieh am 2.8.1821 Hebel den Dr. theol. ehrenhalber in Anerkennung seine Verdienste für das Einigungswerk. Hebel schreibt Hauffe am 12,August 1821 von der Doktorwürde.

 

Heinrich Hauß

 

 

 

 

Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2021

Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen
Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften

Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur­land­schaftspreis 2021 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich.

„Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss­ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffent­li­che Aner­ken­nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge­schäftsführer des Schwäbischen Heimat­bun­des, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver­mark­tung der Produkte und zur Öffent­lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu­obstwiesen, Weinberge in Steillagen, beweidete Wacholderheiden oder die gelun­gene Rekultivierung eines Steinbruchs.

Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer der Haupt­preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar­kas­sen­verband Baden-Württemberg sowie die Spar­kas­sen­stiftung Umweltschutz zur Verfü­gung. Der seit 1991 vergebene Kultur­land­schafts­preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit min­destens drei Jahren engagieren. Be­werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins­gebiet des Schwäbischen Heimat­bun­des, also den ehemals würt­tem­ber­gi­schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes.

Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­denk­malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­bänke, Feld- und Wege­kreu­ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge­stalt eines Buches sein.

Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2021. Kostenlose Broschüren mit den Teil­nah­me­bedin­gungen und der Be­schreibung preis­gekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimat­bund in Stutt­gart sowie bei allen württembergischen Spar­kas­sen erhältlich. Sämtliche In­for­matio­nen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Ver­lei­hung findet im Herbst 2021 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.

Der Flyer des Kulturlandschaftspreises:

Ausschreib-Kulturlandschaftspreis2021

Am 20.1.2021 sandten die beiden großen Heimatverbände des Landes – Schwäbischer Heimatbund e.V. und Landesverein Badische Heimat e.V. ein Schreiben an alle relevanten Parteien in Baden-Württemberg, an die Vertreter dieser Parteien im Wirtschaftsausschuss (der für den Denkmalschutz zuständig ist) sowie an die für den Denkmalschutz verantwortliche Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.

In diesem Schreiben appellieren die Landesverbände an die Politik, die Grundlagen der Denkmalpflege zu sichern, eine effektive Denkmalverwaltung vorzuhalten, die Zivilgesellschaft für die Denkmalpflege zu gewinnen und das Denkmalrecht fortzuentwickeln. Ihre vier Forderungen für die kommende Legislaturperiode haben sie in einem Positionspapier aufgestellt:

  1. eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Denkmalförderung, die dringend an die steigenden Baukosten angepasst werden muss,
  2. sowie die Neufassung des Umgebungsschutzes im Landesdenkmalschutzgesetz.
  3. Dem Denkmalrat in Baden-Württemberg muss eine größere Bedeutung zugewiesen werden
  4. und schließlich fordern wir, das Landesdenkmalamt wie in allen anderen Ländern wieder direkt dem zuständigen Ministerium zu unterstellen.

Die im Schreiben erbetenen Stellungnahmen folgen nach dem Positionspapier.

Positionspapier:

Positionspapier Denkmalschutz

Angeschrieben wurde die für den Denkmalschutz verantwortliche Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut sowie die Landes- und Fraktionsvorsitzenden und einige parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter von FDP, Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU, SPD. Hier finden Sie die Antworten zum Download:

 

 

Hier finden sie unsere Fragen und, sortiert nach Stimmzahl bei der letzten Wahl, die Antworten der Parteien auf unsere Fragen.

Landtagswahl Wahlprüfsteine 2021, Fragen der LVBE

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort Bündnis 90-DIE GRÜNEN

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort CDU

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort SPD

Landtagswahl Wahlprüsteine, Antwort FDP

Landtagswahl Wahlprüfsteine, Antwort DIE LINKE