Dienstag, den 20. Juli 2021, 19 Uhr
im Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek, Erbprinzenstraße 15,
76133 Karlsruhe, Eintritt frei
70 Jahre Residenz des Rechts in Karlsruhe
Seit nunmehr 70 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz in Karlsruhe, der „Residenz des Rechts“: Grund genug, daran zu erinnern, wie unsere Stadt zu diesem bundesweit bekannten Namen gekommen ist. Bekanntlich hat im Juli 1950 der Deutsche Bundestag nach einem wahren Abstimmungsmarathon Karlsruhe als Sitz des Bundesgerichtshofs beschlossen. Damit wurde der Grundstein für die Residenz des Rechts gelegt. Knapp ein Jahr später folgte im September 1951 das Bundesverfassungsgericht und verkündete seine ersten Entscheidungen im Prinz-Max-Palais in der Karlsruher Karlstraße.
Der Vortrag befasst sich mit dem vielschichtigen Entscheidungsprozess für den neuen Gerichtsstand-ort Karlsruhe und erläutert den anschließenden Auf- und Ausbau der Bundesgerichtsbarkeit in der neuen Residenz des Rechts. Anhand von Grundsatzentscheidungen beider Gerichte wird aufgezeigt, welche Bedeutung das Schlagwort „Karlsruhe hat gesprochen“ für die gesamte deutsche Verfas-sungs- und Rechtsordnung erhalten hat.
Der Referent des Abends, Dr. Detlev Fischer, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br., und war lange Jahre Richter im baden-württembergischen Justizdienst, von 2005 bis 2015 Richter am Bundesgerichtshof. Er hat zahlreiche Studien zu zivilrechtlichen und rechtsgeschichtlichen Themen erstellt und ist seit 2005 Vorsitzender des Vereins Rechtshistorisches Museum e. V. Karlsruhe.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter info@rechtshistorisches-museum.de dringend geboten, weil die Plätze im Vortragssaal coronabedingt begrenzt sind.